27.05.2024, Rheinland-Pfalz

Vergabeerleichterungen in Rheinland-Pfalz gelten ein Jahr länger

Da die Flut von 2021 in Rheinland-Pfalz baulich nicht aufgearbeitet ist, wurden Vergabeerleichterungen für den Wiederaufbau in der Ahr-Region jetzt verlängert.

Das schwere Hochwasser von 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hat nicht nur mindestens 135 Menschen das Leben gekostet, sondern auch Infrastruktur und Gebäude zerstört. Weil bis jetzt der Wiederaufbau noch nicht abgeschlossen ist, hat das Land Rheinland-Pfalz seine Vergabeerleichterungen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe verlängert. Sie gelten nun bis zum 31. März 2025. Das Wirtschaftsministerium versandte ein entsprechendes Rundschreiben.

Der Landtag hatte am 1. April 2022 einen neuen Absatz 2a in Paragraph 7 des Mittelstandsförderungsgesetzes (MFG) eingeführt. Danach ist es in Ausnahmesituationen möglich, bei Auftragsvergaben im Unterschwellenbereich auf die Aufteilung nach Teil- und Fachlosen zu verzichten. Am gleichen Tag stellte das Landesparlament die Ausnahmesituation für die Flutkatastrophe fest, sodass das Land und die von der Flut betroffenen Kommunen entsprechend verfahren konnten.

Ministerium: administrative Entlastung weiter notwendig

Die Regelung war zunächst bis zum 31. März dieses Jahres befristet. Eine Verlängerung sah das Ministerium jetzt als notwendig an: Die Vergabestellen seien „weiterhin auf eine spürbare Entlastung bei den administrativen Vorgaben für Beschaffungen angewiesen, um zu einem beschleunigten Wiederaufbau beizutragen“, heißt es in dem Rundschreiben.

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