28.09.2023, Deutschland

Neue Regeln für Planungsleistungen nach Änderung der Vergabeverordnung

Weil neuerdings Planungsleistungen generell summiert werden müssen, sucht die Bundesarchitektenkammer das Gespräch mit den Kommunen. Sie fürchtet Mehraufwand auf beiden Seiten.

Waren es früher nur gleichartige Planungsleistungen, die bei Ausschreibungen zusammengezählt werden mussten, hat eine Änderung in der Vergabeverordnung zum 23. August dafür gesorgt, dass die Addition generell gilt. Der Schwellenwert von 215.000 Euro für europaweite Ausschreibungen dürfte damit häufiger erreicht werden – und das macht der Bundesarchitektenkammer Sorgen.

Die Kammer erwartet, dass die Vergabeverfahren sowohl für Auftraggeber als auch für Auftragnehmer „deutlich aufwändiger“ würden. Darüber hinaus sei genau aus diesem Grund die „mittelstandsgeprägte Planungswirtschaft in Deutschland“ gefährdet.

Erläuterungen zur Rechtslage

Die Regelung war in einem Strauß an Änderungen enthalten, mit denen die Bundesregierung die deutsche Vergabeverordnung dem EU-Recht angepasst hat. Der Bundesrat hatte bei seiner Zustimmung von der Regierung eine Erläuterung zur Rechtslage bei diesem Passus eingefordert.

Diese ist auch erfolgt – allerdings womöglich nicht mit eindeutiger Aussage. Weiterhin sollten Vergabestellen im Einzelfall prüfen, ob gleichartige Planungsleistungen vorlägen. Ferner sollten die mittelständischen Interessen gewahrt bleiben. Die Bundesarchitektenkammer will sich nun auf der Suche nach rechtskonformen, pragmatischen Lösungen mit den kommunalen Spitzenverbänden zu dem Thema austauschen.

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