Bund kündigt Umsetzung des Vergaberechts an
DEUTSCHE GESETZE SOLLEN NEU STRUKTURIERT WERDEN
Die neue Vergaberichtlinie der Europäischen Union muss bis zum April 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden. Das Bundeswirtschaftsministerium hat dazu jetzt ein Eckpunktepapier vorgelegt. Darin heißt es, dass man die Umsetzung der EU-Vorgaben nutzen wolle, „um ein anwenderfreundliches und modernes Vergaberecht zu schaffen, das rechtssichere Vergaben im Wettbewerb und die wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Haushaltmittel ermöglicht“. Es biete sich die Chance, die komplexe Struktur des deutschen Vergaberechts zu reformieren. Bisher seien vergleichbare Sachverhalte in vielen Fällen mehrfach und ohne ersichtlichen Grund unterschiedlich geregelt.
Das Wirtschaftsministerium will das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) „grundlegend“ überarbeiten und übersichtlicher strukturieren. Die neuen Vorgaben sollen auch zu Veränderungen in der Struktur der Gesetze führen. Insbesondere die allgemeinen Grundsätze des Vergaberechts, der Anwendungsbereich, Vergabearten oder die Gründe für einen Ausschluss vom Verfahren sowie Fragen der Eignung eines Unternehmens sollen demnach im GWB geregelt werden. In diesem Zusammenhang werden auch Verordnungen zusammengeführt. Das gilt beispielsweise für die Vergabe- und Vertragsordnung für Liefer- und Dienstleistungen (VOL) und für freiberufliche Leistungen (VOF). Sie werden künftig in der Vergabeverordnung (VgV) aufgehen.
Erhalten bleibt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), ebenso die Sektorenverordnung für Aufträge im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasser- und Energieversorgung und die Verordnung für Vergaben im Verteidigungsbereich. Die Konzessions-Richtlinie der EU soll in einer eigenen Rechtsverordnung dargestellt werden. Der weitere Zeitplan sieht vor, dass die Bundesregierung im Frühjahr 2015 die Überarbeitung des GWB und die geänderten Verordnungen im Herbst 2015 beschließt.