Die EU-Vergaberichtlinien bestimmen die Grundlagen des (europaweiten) Vergaberechts. EU-Richtlinien müssen von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Aktuell gelten folgende EU-Vergaberichtlinien:

  • Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge (RL 2014/24/EU)
  • Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Sektoren-Richtlinie, RL 2014/25/EU)
  • Richtlinie über die Konzessionsvergabe (Konzessions-Richtlinie, RL 2014/23/EU)