Anhand der Zuschlagskriterien ermittelt der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot. Zuschlagskriterien müssen in der Reihenfolge ihrer Gewichtung in der Bekanntmachung oder spätestens in den Vergabeunterlagen veröffentlicht werden. Bei der Wahl der einzelnen Zuschlagskriterien ist der öffentliche Auftraggeber nicht völlig frei. Insbesondere müssen Zuschlagskriterien immer mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen. Neben dem Preis können auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Zuschlagskriterien herangezogen werden.