Die Vergabeakte umfasst die gesamte Dokumentation eines Ausschreibungs-, Vergabe- und Nachprüfungsverfahrens einschließlich Vorakten, Beiakten, Gutachten und Auskünften, die notwendig sind, um die Rechtmäßigkeit einer Vergabeentscheidung beurteilen zu können, vgl. § 8 Abs. 2 VgV.
Bei Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist die gesamte Vergabeakte durch den öffentlichen Auftraggeber an die Vergabekammer zu übermitteln.

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