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    Vergabelexikon

Das Vergabewesen ist eine komplexe Materie, an Fachbegriffen mangelt es nicht.

Darum will dieses Vergabelexikon die wichtigsten Schlagworte von A bis Z kurz und knapp erklären.

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  • Tarif- und Mindestlohngesetz

  • Technisches Nebenangebot

  • TED (Tenders Electronic Daily)

  • Teilaufhebung der Ausschreibung

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  • Teilnahmewettbewerb

  • Textform

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Sie suchen weiterführende Informationen oder Zahlen, Daten, Fakten zum Vergaberecht? Auf der Serviceseite Vergaberecht finden Sie zum Beispiel aktuelle Urteile oder Angaben zu EU-Schwellenwerten.

Bitte erlauben Sie uns einen abschließenden Hinweis zum Vergabelexikon:
Die Redaktion hat dieses Vergabelexikon gemeinsam mit unseren Vergabeprofis sorgfältig erarbeitet und kümmert sich laufend um die Aktualisierung. Dennoch können wir keine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit der Begriffe übernehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Sollte Ihnen eine veraltete Definition auffallen oder ein wichtiger Begriff aus der Vergabepraxis oder dem Vergaberecht fehlen, freuen wir uns sehr über einen Hinweis an ausschreibungsdienst@staatsanzeiger.de. Herzlichen Dank.

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