Das Oberlandesgericht bildet die zweite und in der Regel letzte Instanz im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren. Beim Oberlandesgericht kann eine sofortige Beschwerde als Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Vergabekammer eingelegt werden.
Begriff Archives
Oberschwelliger Auftragswert
Ein oberschwelliger Auftragswert ist im Vergaberecht ein Auftragswert, der sich oberhalb des EU-Schwellenwerts befindet. Diese Schwellenwerte sind in § 106 GWB definiert und werden durch die EU-Kommission aller zwei Jahre angepasst. Die aktuellen Schwellenwerte finden Sie hier.
Offenes Verfahren
Das offene Verfahren nach § 3 EU VOB/A/ § 15 VgV ist ein einstufiges Vergabeverfahren für Aufträge im Oberschwellenbereich. Unterhalb des EU-Schwellenwertes entspricht das offene Verfahren der öffentlichen Ausschreibung. Mit der europaweiten Bekanntmachung wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Die Eignung wird in der Angebotswertung geprüft.
Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP)
Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP, aus dem englischen stammend auch Public-Private-Partnership oder „PPP“ genannt) ist eine vertraglich geregelte langfristige Zusammenarbeit zwischen einem Öffentlichen Auftraggeber und einem Unternehmen aus der Privatwirtschaft. Unter dem Sammelbegriff „ÖPP“ werden sehr unterschiedliche Ausprägungen verstanden. ÖPPs können insbesondere unter dem Lebenszyklusgedanken eine sinnvolle Beschaffungsvariante sein. Denkbar sind rein schuldrechtliche Formen sowie solche, bei denenContinue reading „Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP)“
Öffentliche Ausschreibung
Die öffentliche Ausschreibung (§ 9 UVgO/ § 3 VOB/A) ist ein einstufiges Vergabeverfahren im sogenannten nationalen Vergaberecht und entspricht dem offenen Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte. Der öffentliche Auftraggeber fordert hierbei eine unbeschränkte Anzahl an Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes beliebige Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Die Eignung wird bei der Angebotsauswertung geprüft.
Öffentliche Hand
„Öffentliche Hand“ ist die Sammelbezeichnung für alle Organisationen des öffentlichen Rechts als Träger eines Unternehmens. Dazu gehören Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden), Sozialversicherungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Öffentlicher Auftrag
Ein öffentlicher Auftrag nach § 103 Abs. 1 GWB ist ein entgeltlicher Vertrag zwischen öffentlichen Auftraggebern/Sektorenauftraggebern und Unternehmen über die Beschaffung von Leistungen. Der Begriff des Entgelts ist dabei weit auszulegen und umfasst dabei jede Art von Vergütung, die einen Geldwert hat. Dabei wird grundsätzlich zwischen Bau-, Liefer- und Dienstleistungen unterschieden.
Öffentlicher Auftraggeber
Der Rechtsbegriff „Öffentlicher Auftraggeber“ bezeichnet im Vergaberecht diejenigen Auftraggeber, welche bei der Vergabe eines öffentlichen Auftrags an den vierten Teil des GWB und damit das Vergaberecht gebunden sind. Von diesem Begriff werden bei europaweiten Vergabeverfahren nach § 99 GWB nicht nur die „klassischen“ Auftraggeber wie Kommune, Land und Bund (§ 99 Nr. 1 GWB) erfasst.Continue reading „Öffentlicher Auftraggeber“
Öffentlicher Teilnahmewettbewerb
Der öffentliche Teilnahmewettbewerb ist die erste Verfahrensstufe bei zweistufigen Verfahren. Er dient der Auswahl der als geeignet beurteilten Unternehmen, die in der zweiten Verfahrensstufe zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen. Im Teilnahmewettbewerb wird die Eignung der Unternehmen in einer besonderen Verfahrensstufe geprüft, so dass nur die bereits als geeignet erkannten Unternehmen Angebote abgeben können.Continue reading „Öffentlicher Teilnahmewettbewerb“
Öffnung der Angebote
Öffnung der Angebote oder auch Submission ist die Eröffnung der Angebote unter Wahrung des Vier-Augen-Prinzips.
Option
Option ist das Recht einer Vertragspartei, einen bestehenden Vertrag durch eine einseitige Erklärung zu ändern, zu verlängern oder zusätzliche Leistungen zu beauftragen. Hierbei ist ein Vertragspartner fest gebunden und der andere Vertragspartner ist frei, das Recht auszuüben. Üblicherweise werden Sie verwendet, wenn bei der Fertigstellung der Vergabeunterlagen noch nicht feststeht, ob der öffentliche Auftraggeber einzelneContinue reading „Option“
Ortsbesichtigung
Die Ortsbesichtigung ist die Aufforderung des öffentlichen Auftraggebers an die Bieter, vor Abgabe eines Angebots den entsprechenden Ort zu besichtigen. Sie hat den Zweck, den Bietern einen besseren Überblick über die (Kalkulations-)Grundlagen für die Leistung zu geben, als dies bei ausschließlich schriftlicher Darstellung der Fall ist. Die Ortsbesichtigung muss in den Vergabeunterlagen ausdrücklich gefordert sein.Continue reading „Ortsbesichtigung“