Der öffentliche Teilnahmewettbewerb ist die erste Verfahrensstufe bei zweistufigen Verfahren. Er dient der Auswahl der als geeignet beurteilten Unternehmen, die in der zweiten Verfahrensstufe zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen. Im Teilnahmewettbewerb wird die Eignung der Unternehmen in einer besonderen Verfahrensstufe geprüft, so dass nur die bereits als geeignet erkannten Unternehmen Angebote abgeben können. Sind mehr geeignete Bewerber vorhanden, als Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, muss der Auftraggeber auf Grundlage im Vorfeld bekanntgegebener Kriterien die am besten geeigneten Bewerber auswählen, vgl. § 51 VgV.