Die Ortsbesichtigung ist die Aufforderung des öffentlichen Auftraggebers an die Bieter, vor Abgabe eines Angebots den entsprechenden Ort zu besichtigen. Sie hat den Zweck, den Bietern einen besseren Überblick über die (Kalkulations-)Grundlagen für die Leistung zu geben, als dies bei ausschließlich schriftlicher Darstellung der Fall ist. Die Ortsbesichtigung muss in den Vergabeunterlagen ausdrücklich gefordert sein. Versäumt ein Bieter die Besichtigung, obwohl sie ausdrücklich in den Vergabeunterlagen vorausgesetzt wurde, so wird er zwingend ausgeschlossen.