Option ist das Recht einer Vertragspartei, einen bestehenden Vertrag durch eine einseitige Erklärung zu ändern, zu verlängern oder zusätzliche Leistungen zu beauftragen. Hierbei ist ein Vertragspartner fest gebunden und der andere Vertragspartner ist frei, das Recht auszuüben. 

Üblicherweise werden Sie verwendet, wenn bei der Fertigstellung der Vergabeunterlagen noch nicht feststeht, ob der öffentliche Auftraggeber einzelne Leistungsbestandteile tatsächlich in Anspruch nehmen will (Eventualposition).