Dienstleistungskonzessionen sind entgeltliche Verträge, mit denen ein oder mehrere Unternehmen mit der Erbringung und der Verwaltung von Dienstleistungen betraut werden. Dabei besteht die Gegenleistung entweder allein in dem Recht zur

  • Verwertung der Dienstleistungen
  • Verwertung der Dienstleistungen zzgl. einer Zahlung

vgl. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Das Betriebsrisiko geht auf den Konzessionsnehmer über. Das europäische Vergaberecht regelt die Vergabe von Dienstleistungs- und Baukonzession in der KonzVgV. Der Schwellenwert beträgt derzeit 5.382.000 EUR.