Im offenen Verfahren (europaweit) sowie bei der öffentlichen Ausschreibung (national) finden Eignungsprüfung und Angebotswertung zeitlich gleichzeitig statt. Jedes am Auftrag interessierte Unternehmen kann ohne Vorauswahl nach Eignungskriterien ein Angebot abgeben. Es findet also kein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb statt. Diese Verfahrensart schafft damit das größte Maß an Wettbewerb.