Im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) sind Unternehmen gelistet, die ihre grundsätzliche Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) für öffentliche Aufträge gegenüber der Industrie- und Handelskammern bzw. den Auftragsberatungsstellen nachgewiesen haben.

Die Unternehmen erhalten durch die Eintragung im amtlichen Verzeichnis eine rechtssichere Position in Form einer Eignungsvermutung, die bei der Beteiligung an öffentlichen Aufträgen im Inland oder in anderen EU-Mitgliedstaaten benötigt wird.

Sofern ein öffentlicher Auftraggeber jedoch weitere Eignungsanforderungen stellt (z.B. besondere Referenzen, Zertifizierungen), sind diese Eignungsnachweise auch von präqualifizierten Unternehmen gesondert vorzulegen.