Bei der Auftragserteilung handelt es sich um den Zuschlag auf ein Angebot, das ein Bieter im Zuge einer Ausschreibung rechtsverbindlich abgegeben hat. Die Zuschlagserteilung beendet das Vergabeverfahren. Zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer kommt zugleich der Vertrag zustande.