EU-Schwellenwerte sinken ab Januar leicht
Ab 2026 gelten neue Schwellenwerte in der Europäischen Union, ab denen EU-Vergaberichtlinien angewendet werden müssen. Die neuen Wertgrenzen sind etwas geringer angesetzt als derzeit.
Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue EU-Schwellenwerte. Die Wertgrenze für Bauleistungen sinkt von 5.538.000 Euro auf 5.404.000 Euro. Bei Liefer- und Dienstleistungen sind es ab dem kommenden Jahr dann 140.000 Euro statt jetzt 143.000 Euro – gültig für Vergaben zentraler Regierungsbehörden. Für alle übrigen Auftraggeber gilt hier eine Grenze von 216.000 Euro statt bisher 221.000 Euro. Hierbei handelt es sich um Vergaben, die unter die Klassische Richtlinie (2014/24/EU) fallen.
Auch bezogen auf Konzessionen (2014/23/EU) variiert der Schwellenwert leicht. Er sinkt, wie bei den Bauleistungen, von 5.538.000 Euro auf 5.404.000 Euro. Diese Werte werden ebenfalls angewandt auf Bauleistungen im Sektorenbereich, Sektorenrichtlinie (2014/25/EU). Hier verändert sich die Wertgrenze für Liefer- und Dienstleistungen von 443.000 Euro auf 432.000 Euro.
Der Vergabeblog weist in seinem Artikel zu diesem Thema darauf hin, dass die Bekanntmachung im Bundesanzeiger noch aussteht, für die verbindliche Anwendung aber auch nicht unbedingt erforderlich ist. Er erinnert noch einmal daran, dass die Schwellenwerte ohne nationale Umsatzsteuern gelten.
QUELLE
- Vergabeblog: https://vergabeblog.de/2025-10-28/72613/