Baden-Württemberg hebt Wertgrenze für Direktaufträge deutlich an
Mit einer erheblich höheren Wertgrenze vereinfacht das Land Baden-Württemberg seine Vergabeverfahren. Das Limit für Direktaufträge bei Liefer– und Dienstleistungen soll bei 100.000 Euro liegen.
In Baden-Württemberg wurde die Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge durch Landesbehörden (VwV Beschaffung) geändert. Unter anderem steigt die Wertgrenze für Direktaufträge von 25.000 auf 100.000 Euro geschätzter Auftragswert. Die Regelungen treten am 1. Oktober in Kraft.
Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) betonte, es sei wichtig, dass Bürokratie abgebaut werde. Die Behörden erstickten an der Flut der Vorschriften. „Wenn der Druck der Wirtschaft nicht so groß wäre, würde es nicht zum Abbau von Vorschriften kommen“, fügte sie hinzu. Sichtbares Zeichen dafür mag der Umfang der neuen VwV sein: Sie ist von 59 auf zwölf Seiten geschrumpft.
Vertrauen in die Vergabestellen
Staatsminister Florian Stegmann erklärte in einem Interview mit dem Staatsanzeiger, wie diese Reduzierung erreicht wurde: „Nicht alles, was bereits anderswo geregelt ist, muss noch einmal in der Verwaltungsvorschrift wiederholt werden,“ sagte er. Außerdem vertraue die Landesregierung darauf, dass die Verantwortlichen in der Verwaltung die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit weiterhin anwendeten.
Die neue VwV sieht außerdem ein auf drei Jahre befristetes Pilotprojekt für innovationsfreundliche Vergaben an Start-ups vor. Deren Berücksichtigung bei Vergaben soll besonders unterstützt werden.
QUELLE
- Deutsche Presse-Agentur, z.B. in der Süddeutschen Zeitung: https://www.sueddeutsche.de/politik/buerokratieabbau-landesbehoerden-koennen-bald-einfacher-auftraege-vergeben-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240722-930-180568
- Staatsanzeiger: https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/ausschreibung-und-vergabe/land-macht-direktauftraege-bis-100-000-euro-moeglich/
- Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg (mit Link zur VwV Beschaffung): https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/aufsicht-und-recht/oeffentliches-auftragswesen/vorschriften-fuer-landeseinrichtungen