13.12.2023, Europa

Neue EU-Schwellenwerte festgelegt

Ab dem 1. Januar 2024 gelten neue EU-Schwellenwerte für die öffentliche Beschaffung. Unter anderem wurde die Richtlinie 2014/24/EU dafür geändert.

Ab dem Jahreswechsel gelten in allen Mitgliedstaaten der EU leicht erhöhte Schwellenwerte für öffentliche Liefer- und Dienstleistungen, für Bauaufträge und für Wettbewerbe. Die Entscheidung wurde am 16. November im Amtsblatt der EU (OJ L – C/2023/7642) veröffentlicht und ist unmittelbar – also ohne weitere nationale Schritte – anzuwenden.

Demnach gilt dann eine Wertgrenze von 143.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungen der obersten und oberen Bundesbehörden. Ab einem geschätzten Auftragswert in dieser Höhe ist das EU-Vergaberecht anzuwenden. Zuvor waren es 140.000 Euro. Für übrige öffentliche Auftraggeber steigt die Grenze von 215.000 auf 221.000 Euro.

Im Baubereich gilt eine deutlich höhere Wertgrenze: Sie liegt ab 2024 bei 5.538.000 Euro statt bisher 5.382.000 Euro.

Die Angaben sind wie immer netto zu verstehen, ohne die nationale Umsatzsteuer.

Änderungen gab es auch bei den Konzessionen und den Bauleistungen im Sektorenbereich und bei der Verteidigung und Sicherheit. Sie entsprechen mit 5.538.000 statt 5.382.000 Euro dem Schwellenwert der Bauleistungen. Bei Liefer- und Dienstleistungen im Bereich Sektoren, Verteidigung und Sicherheit liegt der Schwellenwert ab dem Jahreswechsel bei 443.000 statt 431.000 Euro.

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