25.08.2023
„Gutes Personal“ als Zuschlagskriterium
Eine Auftragsvergabe nur nach dem niedrigsten Preis ist nicht immer sinnvoll oder möglich. Das gilt gerade für kreative und andere geistig-schöpferische Leistungen wie Architekten- oder Beratungsleistungen. Hier kann es Auftraggebern daran gelegen sein, den Zuschlag auch von dem für den Auftrag vorgesehenen Personal abhängig zu machen. Rechtlich ist das zulässig. Die Hürden für „personalbezogene“ Zuschlagskriterien sind aber hoch.
Bewerber müssen Qualifikation des Personals nachweisen
Dem Zuschlagskriterium „Qualität“ fehlt der Auftragsbezug
QUELLE
Staatsanzeiger, Ausgabe 30, 04. August 2023