Wahlpositionen sind Alternativen, die der Auftraggeber im Leistungsverzeichnis angibt. Bei Wahlpositionen steht bei Fertigstellung der Vergabeunterlagen noch nicht fest, ob die betreffende Leistung in der einen oder anderen Ausführungsart erbracht werden soll. Der Auftraggeber behält sich diese Entscheidung vor. Wahlpositionen sind umstritten, da sie die Möglichkeit von Manipulationen eröffnen können.
- vgl. Alternativleistung