29.09.2023, Deutschland

VOB/A-Änderungen wegen eForms bekanntgegeben

Im Bundesanzeiger ist eine Änderung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) bekanntgegeben worden. Die Neuerungen müssen aber noch nicht angewendet werden.

Die Änderungen an der VOB/A zeichnen die geänderten Regelungen der Vergabeverordnung (VgV) und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) für die Einführung neuer EU-Bekanntmachungsformulare (eForms) nach. Das Bundesbauministerium (BMWSB) wird in einem Erlass auf das Inkrafttreten hinweisen. Laut einer Ministeriumssprecherin wird dieser derzeit vorbereitet. Voraussichtlich versende das BMWSB ihn Mitte Oktober und stelle ihn dann im Online-Portal „Fachinformation Bundesbau“ unter https://www.fib-bund.de/Inhalt/Vergabe/VOB/ zum Download bereit.

Die Änderungen sind kleinteilig und überwiegend redaktioneller Art. Sie enthalten Hinweise auf geänderte formelle Verfahren und betreffen die Abschnitte 2 und 3 der VOB/A. Abschnitt 2 regelt die Anwendung bei europaweiten Vergaben öffentlicher Auftraggeber bei Bauaufträgen ab Erreichen der Schwellenwerte. Abschnitt 3 bezieht sich auf die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Bauaufträgen. Die VOB wird vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erarbeitet und fortgeschrieben. Das Gremium ist besetzt mit Vertretern der öffentlichen Auftraggeber und der Auftragnehmerseite.

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