28.07.2023, Baden-Württemberg

Südwesten: Regierung will Auftragsvergabe an Start-ups erleichtern

Nach dem Vorbild Frankreichs plant die baden-württembergische Landesregierung eine leichtere Auftragsvergabe an Start-ups. Das Vorhaben ist Teil des allgemeinen Engagements für innovative Unternehmen.

Im benachbarten Frankreich erhalten junge, innovative Unternehmen über den Hebel des Vergaberechts mehr Chancen auf Aufträge der öffentlichen Hand. Baden-Württemberg will das Modell anpassen und als Pilotprojekt laufen lassen, um Start-ups im Ländle zu fördern. Es sieht in ihnen wichtige Impulsgeber für zukunftsfähige Geschäftsmodelle im ökologischen, digitalen oder sozialen Bereich.

Das „L’achat public innovant“ von 2018 in Frankreich ermöglicht es staatlichen Stellen unter bestimmten Voraussetzungen, innovative Bau-, Liefer– oder Dienstleistungsaufträge bis zu 100.000 Euro ohne Ausschreibungspflicht direkt an KMUs zu vergeben. Vergleichbares will Baden-Württemberg in der anstehenden Novellierung seiner „Verwaltungsvorschrift Beschaffung“ erstmalig in Deutschland verankern. Das Land erhofft sich dadurch, schneller und einfacher Innovationen beschaffen und auf diese Weise auch mit den eigenen Arbeitsressourcen effizienter umgehen zu können. Es sieht die Direktvergaben an Start-ups als „effektivstes Mittel der Start-up-Förderung“.

Dreijährige Pilotphase

Das Pilotprojekt ist auf drei Jahre angelegt und soll evaluiert werden. Dabei gilt es herauszufinden, welche Wirkung das Projekt entfaltet hat und wie die Beteiligung von Start-ups an der Vergabe öffentlicher Aufträge weiter gestärkt werden kann.

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