02.02.2023

Sonderregelungen zur Rohstoffbeschaffung verlängert

Bis zum 30. Juni dieses Jahres gelten bei bestimmten Rohstoffen weiterhin die Sonderregeln, die nach Beginn des Ukraine-Krieges eingeführt wurden. Entsprechende Erlasse wurden verlängert.

Der Krieg Russlands in der Ukraine hat im vergangenen Jahr zu Lieferengpässen und Preissteigerungen für Baumaterialien geführt. Die Bundesregierung reagierte im Hinblick auf die Beschaffung bestimmter Rohstoffe mit Erlassen, die im Laufe des Jahres 2022 nachgeschärft und verlängert wurden. Nun werden die Sonderregelungen des Erlasses BW I 7-70437/9#4 des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erneut verlängert – bis zum 30. Juni 2023. Auch das Verkehrsministerium schließt sich an.

Wichtiges Element des Ursprungserlasses war unter bestimmten Voraussetzungen die Zulassung einer Stoffpreisgleitklausel. Diese galt etwa für die Produktgruppen Stahl, Aluminium, Kupfer, Epoxidharze, Holz und gusseiserne Rohre sowie für Erdöl- und Zementprodukte bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen des Bundes.

Trend zur Stabilisierung der Preise

Die Verlängerung gibt es trotz erster Anzeichen für eine Stabilisierung der Preise. Bundesbauministerin Klara Geywitz hält den Markt nach wie vor für unbeständig. Eine Stoffpreisgleitklausel löse nicht alle Probleme, nähme aber sowohl Auftragnehmern als auch den Bauverwaltungen die Sorge vor übermäßiger Kostenbelastung.

Mit Stoffpreisgleitklauseln geben die öffentlichen Auftraggeber den Anbietern die Möglichkeit, Anpassungen beim Preis vorzunehmen, wenn sich der Wert von Materialien im Vorfeld schlecht schätzen lässt.

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