06.11.2015, Deutschland

Öffentliche Anhörung zum Vergaberecht

Die Modernisierung des Vergaberechts ist Thema einer Öffentlichen Anhörung, die der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages am Montag, den 9. November, durchführen wird.

Die Anhörung beginnt um 14.00 Uhr im Sitzungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses. Dabei geht es um den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (18/6281). Damit will die Bundesregierung das Vergaberecht in Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien völlig neu ordnen. Ziel der Modernisierung ist es, die Vergabefahren effizienter, einfacher und flexibler zu gestalten und die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an Vergabeverfahren zu erleichtern. Die Interessen mittelständischer Unternehmen sollen vorrangig berücksichtigt werden, indem öffentliche Aufträge in Form von Losen vergeben werden müssen. Zur Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit soll das deutsche Vergaberecht eine neue Struktur bekommen, insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird grundlegend überarbeitet.

Die durch die neuen EU-Vergaberichtlinien eröffneten Handlungsspielräume will die Bundesregierung nutzen. So sollen öffentliche Auftraggeber zukünftig mehr Möglichkeiten bekommen, soziale, umweltbezogene und innovative Vorgaben zu machen. Dies komme auch Unternehmen zugute, die ihrer Verantwortung bis hinein in die Produktions- und Lieferketten nachkommen würden. Auftraggeber und Unternehmen sollen in jedem Stadium des Verfahrens grundsätzlich elektronische Mittel nutzen. „Die elektronische Kommunikation betrifft insbesondere die elektronische Erstellung und Bereitstellung der Bekanntmachung und der Vergabeunterlagen, die elektronische Angebotsabgabe sowie die elektronische Vorbereitung des Zuschlags“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Die elektronische Kommunikation sei zwingend. Dabei sei es unerheblich, ob im Einzelfall eine Bau– oder Dienstleistung oder eine Lieferung vergeben werde.

Als Sachverständige sind geladen: Mathias Finke (Kapellmann und Partner Rechtsanwälte), Barbara Ettinger-Brinckmann (Bundesarchitektenkammer), Anja Mundt (Bundesverband der Deutschen Industrie), Stefan Körzell (Deutscher Gewerkschaftsbund), Annette Karstedt-Meierrieks (Deutscher Industrie- und Handelskammertag), Werner Hesse (Der Paritätische Gesamtverband), Annelie Evermann (Weltwirtschaft, Ökologie und Entwicklung), Kay Ruge (Deutscher Landkreistag) und Bernd Düsterdiek (Deutscher Städte- und Gemeindebund).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (wirtschaftsausschuss(at)bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

 

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QUELLE

  • Vergabeblog.de vom 06/11/2015, Nr. 24083
  • Deutscher Bundestag

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