07.11.2019, Deutschland

Neue Schwellenwerte ab Januar 2020

Zum 1. Januar 2020 gelten neue Schwellenwerte für die Durchführung von Vergaben.

Die Schwellenwerte ändern sich für öffentliche Auftraggeber wie folgt:

  • Bauleistungen: 5.350.000 Euro (statt bisher 5.548.000 Euro)
  • Liefer-/Dienstleistungen: 214.000 Euro (statt bisher 221.000 Euro)

Für Sektorenauftraggeber ändern sich die Schwellenwerte hingegen wie folgt:

  • Bauleistungen: 5.350.000 Euro (statt bisher 5.548.000 Euro)
  • Liefer-/Dienstleistungen: 428.000 Euro (statt bisher 443.000 Euro)

Der neue Wert bei Konzessionen liegt bei 5.350.000 Euro (statt bisher 5.548.000 Euro). 

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