07.11.2019, Deutschland
Neue Schwellenwerte ab Januar 2020
Zum 1. Januar 2020 gelten neue Schwellenwerte für die Durchführung von Vergaben.
Die Schwellenwerte ändern sich für öffentliche Auftraggeber wie folgt:
- Bauleistungen: 5.350.000 Euro (statt bisher 5.548.000 Euro)
- Liefer-/Dienstleistungen: 214.000 Euro (statt bisher 221.000 Euro)
Für Sektorenauftraggeber ändern sich die Schwellenwerte hingegen wie folgt:
- Bauleistungen: 5.350.000 Euro (statt bisher 5.548.000 Euro)
- Liefer-/Dienstleistungen: 428.000 Euro (statt bisher 443.000 Euro)
Der neue Wert bei Konzessionen liegt bei 5.350.000 Euro (statt bisher 5.548.000 Euro).