22.04.2025, Deutschland

Neue Regierung setzt bei öffentlicher Beschaffung auf Bürokratieabbau und Strategie

Erhöhte Wertgrenzen sind ein Fokus, auf den die zukünftigen Koalitionäre von Union und SPD im Beschaffungswesen des Bundes setzen. Damit soll das Vergaberecht vereinfacht und beschleunigt werden

Aus dem Koalitionsvertrag, den Schwarz-Rot jüngst vorgelegt hat, geht hervor, dass die Wertgrenzen bei Direktaufträgen für Liefer- und Dienstleistungen auf 50.000 Euro heraufgesetzt werden sollen. Für Start-ups mit innovativen Leistungen soll die Grenze in den ersten vier Jahren nach ihrer Gründung bei 100.000 Euro geschätztem Auftragswert liegen. Angesagt ist auch, Vergaben mittelstandfreundlich zu gestalten.

Schwarz-Rot sieht in der öffentlichen Beschaffung keinen Hebel mehr, den Einkauf sozialer und umweltgerechter zu machen – das kommt in den entsprechenden Passagen zumindest nicht vor. Stattdessen wolle man „das Vergaberecht auf sein Ziel einer wirtschaftlichen, diskriminierungs- und korruptionsfreien Beschaffung zurückzuführen.“ Um den öffentlichen Einkauf strategisch zu verbessern, sollen Behörden künftig auf Rahmenverträge anderer öffentlicher Dienststellen zurückgreifen können. Der IT-Einkauf des Bundes werde zentralisiert.

Weniger Bürokratie bei Nachweispflichten

An den Nachweispflichten für Bieter wird der Bürokratieabbau deutlich: Teils sollen Eigenerklärungen reichen. Schneller geht es an die Auftragsumsetzung, wenn die Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Vergabekammern zu den Oberlandesgerichten keine aufschiebende Wirkung mehr haben – auch das ist vorgesehen. Ein Bundestariftreuegesetz ist aber weiterhin geplant, und der Mindestlohn könnte 2026 auf 15 Euro steigen.

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