18.07.2022, Deutschland

Vergaben für die Bundeswehr per Gesetz vereinfacht

Mit dem neuen Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG) werden die Regeln für die Auftragsvergabe für die deutschen Streitkräfte gelockert. Das Gesetz soll helfen, Material für die Bundeswehr schneller zu beschaffen, und zunächst bis Ende 2026 gelten. Bundestag und Bundesrat hatten es am 7. Juli beschlossen.

Anwendung finden soll das Gesetz nach ZDF-Angaben auch bei der Nutzung der Mittel aus dem 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen, das für die Bundeswehr zur Verfügung steht. Vereinfacht wurden laut Bundesverteidigungsministerium auch europäische Rüstungskooperationen. Hier ist es fortan möglich, die Zahl der Bieter räumlich zu beschränken. Deutsche Sicherheitsinteressen würden bei Vergabeverfahren außerdem noch stärker als bisher berücksichtigt.

Keine Losaufteilung mehr nötig

Ziel ist letztlich, die Einsatzbereitschaft der deutschen Streitkräfte zügig zu erhöhen. Investitionen sollen mit dem BwBBG im Rücken schneller bei den Soldaten ankommen. Die Entscheidung für diesen Schritt fiel unter dem Eindruck des Angriffs Russlands auf die Ukraine.

Vergaberechtlich wurde vom Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) abgewichen. Nun müssen Projekte zum Beispiel nicht mehr in Teil- oder Fachlose gesplittet werden. Außerdem würden Gerichtsverfahren, etwa bei Nachprüfungen, beschleunigt, damit „Projekte nicht durch langwierige Klagen aufgehalten werden“, so das Verteidigungsministerium.

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