FAQ – Was andere wissen wollten
Die häufigsten Fragen finden Sie themenspezifisch auf der jeweiligen Seite. Oder hier im Gesamtüberblick.
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- AI VERGABEMANAGER webEdition
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- CPV
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- Technik
- Vergabeberatung
- Vergabemanager
- Vergaberecht
Im Bietercockpit können Sie die Angebotsunterlagen aus dem Vorjahr und dem laufenden Jahr zugreifen. Wie Sie Ihre Ausschreibungsunterlagen aus dem AI-Bietercockpit sichern und ablegen, erfahren Sie hier.
Der AI VERGABEMANAGER webEdition bietet Ihnen vielfältige Schnittstellen unter anderem zum AI VMweb-Portal, SIMAP für EU-Bekanntmachungen (über BKMS) und DESTATIS gemäß VergStatVO (folgt 2024). Diese Schnittstellen sind bei der Nutzung des AI VERGABEMANAGER webEdition inklusive und es fallen keine separaten Kosten an.
Sobald eine Ausschreibung über den AI VERGABEMANAGER webEdition veröffentlicht wird, erscheint diese direkt, ohne eine zeitliche Verzögerung, auf unserem AI VMweb-Portal. Über das AI VMweb-Portal haben Bieterbetriebe direkt nach der Veröffentlichung Zugriff auf den Bekanntmachungstext sowie auf die Vergabeunterlagen. Bitte beachten Sie jedoch die 48-Stunden-Regelung bei EU-Bekanntmachungen.
Über den AI VERGABEMANAGER webEdition ist die Abwicklung aller wesentlichen nationalen und europaweiten Verfahrensarten möglich. Das schließt Ausschreibungen nach VOB/A, VOL/A, UVgO, VgV und SektVO ein.
Bei der Nutzung des AI VERGABEMANAGER webEdition fallen nur Kosten je Verfahren an und es besteht keine Vertragsbindung sowie keine Mindestvertragslaufzeit. Eine Tarifübersicht mit allen Details zu unseren Konditionen finden Sie hier: Übersicht VMweb-Tarif
Bei der Nutzung des AI VERGABEMANAGER webEdition sind unbegrenzte Nutzerlizenzen / Benutzer inklusive. Somit können Sie gerne so viele Nutzer wie Sie möchten hinzufügen, ohne dass Mehrkosten entstehen.
Um Nutzer schnell und einfach hinzuzufügen, können Sie einen Einladungslink erstellen oder die Nutzer direkt über das System einladen.
Sie müssen für den AI VERGABEMANAGER webEdition keine externe Vergabesoftware installieren, da es sich hierbei um eine reine Browser-Lösung handelt.
Bei Fragen zur Nutzung des AI VERGABEMANAGER webEdition unterstützt Sie unser Support-Team gerne unter:
Bei Fragen zu vertrieblichen Angelegenheit bezüglich des AI VERGABEMANAGER webEdition berät Sie unser Vertriebs-Team gerne unter:
Der Weblauncher wird zur Ausführung des Vergabemanagers und auf Bieterseite für das Bietercockpit benötigt. Der Weblauncher ist eine moderne, auf Open Source Komponenten aufbauende und in der AI Lizenz enthaltene und entsprechend gewartete Laufzeitumgebung.
Bitte beachten Sie, dass zur Installation der Software Admin-Rechte benötigt werden.
Mehr Informationen zur Installationen finden Sie im Betriebshandbuch.
Weblauncher für Windows
Je nach Betriebssystem müssen Sie die Version 32 Bit bzw. 64 Bit installieren. Die Information zu Ihrem Betriebssystem finden Sie auf Ihrem Rechner in der Systemsteuerung. Wählen Sie die Kategorie „System“ aus und entnehmen Sie hier die Informationen zu Ihrem Betriebssystem. Bitte wählen Sie die entsprechende Version für Ihr System.
Die aktuellste Version ist hier verlinkt (der Download kann einige Minuten dauern):
32Bit (https://www.bietercockpit.de/res/files/AI_WEBLAUNCHER32bit.exe)
64Bit (https://www.bietercockpit.de/res/files/AI_WEBLAUNCHER64bit.exe)
Weblauncher für MacOS
Das Bietercockpit wir von AI offiziell unter MacOS unterstützt, der Vergabemanager jedoch nicht.
D.h. bei Problemen, die der Tatsache geschuldet sind, dass der Vergabemanager unter MacOS läuft, können wir Ihnen leider nicht helfen. Allerdings wissen wir aus Erfahrung unserer Kunden, dass es i.d.R. keine Probleme unter MacOS gibt.
Installieren Sie dazu den Weblauncher für MacOS (https://www.bietercockpit.de/res/files/AI_WEBLAUNCHER.dmg)
Ein Bieter hat die Möglichkeit sein Angebot bis zum tatsächlichen Beginn der Angebotsöffnung in der Bietersoftware zurückzuziehen. Selbstverständlich kann er anschließend erneut ein elektronisches Angebot abgeben.
Sie nutzen bereits unser AI Vergabemanagementsystem und brauchen Hilfe oder haben Fragen?
Unser Support-Team vom Ausschreibungsdienst des Staatsanzeigers berät und unterstützt Sie gerne unter:
Telefon: 07 11.6 66 01-471
Mail: vmsupport@staatsanzeiger.de
Bieter haben sich an Sie mit Fragen zur Vergabeplattform, der Bietersoftware oder der elektronischen Angebotsabgabe gewendet?
Bitte verweisen Sie diese Bieter an unseren eigens für diese Fragen bereitstehenden Bietersupport:
Telefon: 0711.6 66 01-476
E-Mail: bieter@staatsanzeiger.de
Haben Sie allgemeine Fragen zur eVergabe oder Vergabemanagementsystemen?
Unser Team vom Ausschreibungsdienst des Staatsanzeigers berät und unterstützt Sie gerne bei Fragen rund um das Thema eVergabe unter
Telefon: 07 11.6 66 01-492
Über anstehende Updates im AI Vergabemanager und deren Inhalt informieren wir Sie einige Tage vor dem Update per E-Mail und über unseren Vergabebrief-Newsletter.
In einem quartalsweise erscheinenden Newsletter informieren wir Sie darüber hinaus über die Themen eVergabe, Schulungen, sowie Tipps und Tricks zum Vergabeprozess.
Zur Newsletter-Anmeldung unter https://content.staatsanzeiger.de/newsletter/
Seit dem 1. Oktober 2020 sind alle Auftraggeber nach § 98 GWB verpflichtet, die in der VergStatVO festgelegten Daten über die Vergabe öffentlicher Aufträge oder Konzessionen ab Erreichen der EU Schwellenwerte (Oberschwellenbereich) und ab einem Auftragswert über 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer auch im Bereich unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenbereich) zu übermitteln (siehe § 1 VergStatVO).
Die Versendung der Vergabestatistik kann im AI Vergabemanager nach der Zuschlagserteilung über eine vordefinierte Aufgabe getätigt werden (Schnittstelle kann optional kostenpflichtig eingerichtet werden).
Voraussetzung:
Eine Berichts-ID vom Statistischen Bundesamt muss Ihrerseits vorliegen, damit der Staatsanzeiger die Einrichtung für Sie im AI Vergabemanager vornehmen kann.
Weiterführende Informationen vom BMWI und die Möglichkeit zur Registrierung bei DESTATIS erhalten Sie unter:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/vergabestatistik.html
https://wwwidev.destatis.de/idev/OnlineAnfrage?aktion=form_anzeigen&statID=339&amt=00&bzr=2020
Die Bieterfirmen müssen bei elektronischen Angeboten immer das elektronische Angebotsschreiben ausfüllen. Darin kann die Bieterfirma die Adresse ändern:
Die Adresse der Bieterfirma sehen Sie bei der Angebotsöffnung. Im Reiter Angebotsunterlagen ist das vom Bieter ausgefüllte elektronische Angebotsschreiben hinterlegt und Sie können da erkennen, ob es eine Bietergemeinschaft ist.
Was geschieht, wenn man im Versenden-Dialog (gilt nur für Vergabemanager, die nicht an Vergabe24.de angebunden sind) den Haken bei Bewerber automatisch freigeben rausnimmt?
Auf der Vergabeplattform z. B. auftragsboerse.de erscheint die Meldung, dass Vergabeunterlagen beantragt wurden. Die Vergabestelle erhält im Vergabemanager eine Nachricht Neuer Teilnehmer. Um die Nachricht zu öffnen, klicken Sie diese an, alternativ können Sie die Teilnehmer auch über Geschäftspartner – Teilnehmerübersicht aufrufen.
Bei der Firma ist die Spalte Freigeschaltet leer. Man markiert die Firma und klickt unten auf Details.
Dort ändert man den Status auf Vergabeunterlagen gewährt.
Der Bieter erhält die Nachricht, dass die Vergabeunterlagen freigegeben sind.
Ab diesem Zeitpunkt kann der Bieter die Vergabeunterlagen über das Bietercockpit herunterladen.
Über Geschäftspartner – Teilnehmerübersicht können Sie die Teilnehmerübersicht aufrufen, in der Detailinformationen zu ausgewählten Teilnehmern eingesehen oder der Status verändert werden kann.
Klicken Sie doppelt auf den Bieter, an dessen Adresse Sie etwas ändern möchten. Über markieren und Details anklicken kommen Sie in dieselbe Ansicht.
Im Reiter Teilnehmerdaten werden die Adressdaten angezeigt und können dort geändert werden. Die Änderung ist nur für dieses Verfahren wirksam.
Im Reiter Firmendaten sehen Sie die Adresse, die in der Firmendatenbank hinterlegt ist.
Im Reiter Angebote werden Angebotsdatum, Angebotsnummer, Bemerkungen und Status angezeigt. Bei elektronischen Angeboten ist unter Bemerkung der Empfang des elektronischen Angebots vermerkt.
Unter den Aktionen gibt es den Eintrag Losweise aufheben. Starten Sie diese Aktion, dann werden Sie sicherheitshalber gefragt, ob Sie wirklich losweise aufheben wollen. Danach wird die aktuelle Vergabe eingefroren, d. h. die Bearbeitung ist nicht mehr möglich. Dazu erscheint eine neue Aufgabe, mit der Sie die Aufhebung von einzelnen Losen durchführen.
Unter den Aktionen gibt es den Eintrag Vergabe aufheben. Starten Sie diese Aktion, dann werden Sie sicherheitshalber gefragt, ob Sie die Vergabe wirklich aufheben wollen. Danach wird die aktuelle Vergabe eingefroren, d. h. die Bearbeitung ist nicht mehr möglich. Dazu erscheint eine neue Aufgabe, mit der Sie die Aufhebung der Vergabe durchführen.
Manchmal passiert es, dass man versehentlich die Aktion Vergabe aufheben aktiviert. Auch dann wird die Vergabe eingefroren. Zur Reaktivierung müssen Sie die Aufgabe mit der Aufhebung der Vergabe starten. In dem Workflowschritt zur Aufhebung gibt es die Möglichkeit, diese rückgängig zu machen.
Unter Aktionen – Nachforderung von Unterlagen können Unterlagen vom Bieter nachgefordert werden.
Für jede zu benachrichtigende Firma kann in diesem Dialog ein Schreiben bearbeitet bzw. ausgedruckt werden. Klicken Sie dazu auf die Schaltfläche Bearbeiten.
Die Angaben zur Anforderung von Nachweisen werden in der Eingabemaske erfasst.
Nach dem Drucken wird automatisch das Häkchen auf Fertig gesetzt.
Alle Formulare, die das Häkchen Fertig gesetzt haben, werden im Projektbaum in dem Ordner Benachrichtigungsschreiben hinterlegt und können von dort jederzeit aufgerufen werden.
In den Vergabeunterlagen geforderte Nachweise oder Erklärungen können auch noch nach der Angebotsabgabe von der Vergabestelle nachgefordert werden. Der Bieter kann diese spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach der Aufforderung durch den Auftraggeber vorlegen.
Der Auftraggeber legt fest, in welcher Form die Angebote einzureichen sind. Schriftlich eingereichte Angebote müssen immer unterzeichnet sein. Bei elektronischen Angeboten ersetzt die digitale Signatur die persönliche handschriftliche Unterschrift.
Ein Angebot kann losweise ausgeschlossen werden über die Aktion „Losweiser Ausschluss von Angeboten“. Wenn Sie ein Angebot für ein spezielles Los ausschließen wollen, wählen Sie es mit Doppelklick in der entsprechenden Zeile aus und bearbeiten den Dialog.
Ein Angebot, das aus vom Bieter nicht zu vertretenden Gründen bei Öffnung des ersten Angebots nicht vorlag, ist wie ein rechtzeitig vorgelegtes Angebot zu behandeln.
Ist ein Angebot nach der Öffnung des ersten Angebots eingegangen, so ist es zulässig, dieses Angebot zu öffnen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein schriftliches oder ein elektronisches Angebot handelt. Verspätet eingegangene Angebote sind jedoch zwingend von der Wertung auszuschließen.
Nach erfolgreicher Übermittlung des elektronischen Angebots an den Angebotsserver quittiert der Server den Eingang mit Datum und Uhrzeit des Servers. Eben diese Zeit wird als Eingangszeit im Vergabemanager angezeigt. Ebenso wird der tatsächliche Beginn der Angebotsöffnung im Vergabemanager dokumentiert.
Beginnt ein Bieter nach Ablauf des veröffentlichten Angebotseröffnungstermins mit der Übermittlung seines Angebots, so erhält er eine deutliche Warnung.
Beginnt der Bieter mit dem Upload des Angebots noch vor Fristende, erhält er selbst dann keinen Warnhinweis, wenn die Übermittlung erst nach dem Angebotsöffnungstermin endet. Er sieht jedoch auf oben genanntem Eingangsbeleg die Uhrzeit, zu der der Upload beendet wurde, also die Uhrzeit, die nach der Frist liegt. Diese elektronischen Angebote werden dennoch im Vergabemanager angezeigt, da auch Papierangebote nach Beginn der Angebotsöffnung vorliegen können.
Das Herunterladen der Vergabeunterlagen von der Vergabeplattform ist jedoch nach dem Termin der Angebotsöffnung nicht mehr möglich ist.
Um ein Angebot digital signiert abzugeben, muss der Bieter die Unterlagen über die Vergabeplattform herunterladen. Dazu ist für Vergabe24.de eine kostenpflichtige Zugangsberechtigung (Online-Abonnement) nötig. Diese beinhaltet die Lizenz der Bietersoftware Vergabe24.de-Bietercockpit.
In dieser Software kann man ein Angebot erstellen, elektronisch unterschreiben und an einen sicheren Angebotsserver übermitteln.
Der Bieter erhält nach erfolgreicher Angebotsabgabe einen Eingangsbeleg mit Datum und Uhrzeit des Angebotsservers.
Ja, Sie können bei EU-Verfahren im Termin- und Fristenmanager unter Einstellungen Fristverkürzungen hinterlegen.
Je nachdem, ob Sie eine Vorinformation veröffentlicht haben, elektronische Angebote akzeptiert werden etc. wird die entsprechende Fristverkürzung hinterlegt.
Über die Auswahl bei Termine vorschlagen können Sie die Termine je nach Fristverkürzung vorschlagen lassen.
Ja, markieren Sie den gewünschten Termin und klicken anschließend auf das Outlook-Symbol.
Der Termin wird in Ihrem Outlook angelegt, d. h. Betreff, Datum etc. sind bereits vorbelegt. Weitere Personen können hinzugefügt werden.
Sie können auch mehrere Termine markieren und auf das Outlook-Symbol klicken. Alle markierten Termine werden einzeln in Outlook gespeichert.
Ein komfortables Speichern des Termins ist leider ohne Outlook nicht mehr möglich. Sie müssten entweder Outlook installieren oder den Termin manuell in Ihren Terminkalender eintragen.
Nein, im Vergabemanager ist die Verschlüsselungstechnologie integriert.
Sie wollen an einer Vergabe weiterarbeiten, aber im Aufgabeneingang sind 0 Aufgaben vorhanden.
Vermutlich blockiert eine andere Person aus Ihrer Vergabestelle diese Aufgabe. In den Vergabedetails sehen Sie, ob die jeweilige Aufgabe bereits in Bearbeitung ist.
Das passiert, wenn ein anderer Benutzer die Aufgabe vor Ihnen geöffnet hat. Sollte dies der Fall sein, so muss der Benutzer, der die Aufgabe gestartet hat und in den Vergabedetails als Bearbeiter genannt ist, die Aufgabe mit Weiter beenden oder mit einem Rücksprung zurücksetzen.
In den Benutzereinstellungen können Sie im Bereich Aufgabeneingang das Kontrollkästchen Aktivitäten automatisch starten aktivieren. Somit werden Workflow-Schritte, die Sie über die Schaltfläche Weiter beenden, automatisch gestartet.
Das hat den Vorteil, dass Sie sehr zügig im Workflow weiterkommen.
Nachteil ist allerdings, dass Aufgaben, die gestartet wurden, vom Benutzer bearbeitet oder über einen Rücksprung in den gemeinsamen Pool des Vergabeteams zurückgegeben werden müssen. Die Aufgabe wird beim Öffnen sozusagen ausgecheckt. Somit ist abgesichert, dass nicht zwei Personen gleichzeitig an derselben Aufgabe arbeiten.
Hinweis: Hinterlegen Sie in Ihren Benutzereinstellungen möglichst, dass die Aktivitäten nicht automatisch starten, also lassen Sie das erste Kästchen leer. Somit werden Aufgaben nur gestartet, wenn Sie diese manuell anklicken. Ein gegenseitiges Blockieren ist dann kaum noch möglich. |
Im Vergabemanager können folgende Dateiformate zum Hochladen verwendet werden:
JPG, PNG, TIFF, BMP, PDF, DOC, DOCX, TXT, GAEB, RTF, PPT, XLS, XLSX oder ZIP.
Für das Hochladen der Dateien gibt es Dateigrößenbeschränkungen.
Bitte laden Sie bei Zusammenstellen der Vergabeunterlagen nur Dateien bis maximal 300 MB hoch. Wir haben diese Dateigrenze im System hinterlegt, da die Bieterfirmen diese Dateien auch wieder herunterladen müssen. Bei der Übertragung von größeren Datenmengen würden wir Ihnen empfehlen einen externen Download-Link in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen einzubetten, über welchen die Bieter diese nicht direkt angebotsrelevanten Anlagen (z.B. Imagefilm) außerhalb des System herunterladen können.
Sollten Sie größere Dateien hochladen müssen, wenden Sie sich bitte an unseren Support unter vmsupport@staatsanzeiger.de.
Im Workflowschritt Zusammenstellen der Vergabeunterlagen können Sie über Datei hinzufügen weitere Dateien hochladen. Hier ist es auch möglich, dass Sie zip-Dateien hinzufügen. Alle Dateien, die im Ordner Angebot stehen, müssen vom Bieter im Angebot mit abgegeben werden. Da es sich bei zip-Dateien meist um umfangreiches Datenmaterial handelt, stellen Sie zip-Dateien bitte nur in den Ordner Zusätzliche Informationen, da die Bieter sonst womöglich Probleme bei der digitalen Angebotsabgabe haben.
Neu angelegte Lizenzen haben keinen Zugriff auf die bisher angelegten Vergaben.
Sollte die Person, die eine neue Lizenz für den Vergabemanager bekommen hat, bei bereits angelegten Vergaben mitarbeiten, können wir diese Person in das Vergabeteam der einzelnen Vergaben hinzufügen.
Dazu benötigen wir eine E-Mail mit den einzeln genannten Vergabenummern aus dem Vergabemanager.
Gerne können Sie uns mit dem Erteilen einer neuen Lizenz die Vergabenummern mitteilen, auf die der Zugriff ermöglicht werden soll.
Auch nach Erteilen einer neuen Lizenz schicken Sie eine E-Mail an vmsupport@staatsanzeiger.de, dann richten wir den Zugriff ein.
Ja. Gehen Sie dazu folgenden Weg:
Sidebar – Projektbaum – Formulare – Vergabevermerk – Vermerke über Ereignisse.
Dort werden die wichtigsten Ereignisse im System protokolliert.
Bei der Neuanlage der Vergabe können Sie die Vergabenummer manuell eintragen oder eine Vergabenummer erzeugen. Eine erzeugte Vergabenummer wird nach den Vorgaben des hinterlegten Aktenzeichengenerators generiert. So können wir Ihr Vergabenummern-Schema für Sie hinterlegen, dass alle Vergabenummern nach Ihren Vorgaben immer gleich aufgebaut sind.
Seit 2018 stellen wir Ihnen kostenlos den WEBLAUNCHER von der Administration Intelligence AG zur Verfügung. Eine Java Anwendung wird nicht benötigt.
Wenden Sie sich bitte an unser Team vom Ausschreibungsdienst des Staatsanzeigers unter Telefon 07 11 / 6 66 01-477.
Über uns können Sie über einen einfachen Weg vergebene Aufträge veröffentlichen. Diese erscheinen dann ausschließlich unter www.Vergabe24.de. Die Veröffentlichung kostet pro Bekanntmachung 15 Euro. Außerdem fallen einmalige Registrierungskosten von 10 Euro an.
Wenn Sie unsere Systeme nutzen, können Sie Ihre Ausschreibungen ohne Aufwand auf Ihrer Internetseite oder einer anderen Vergabeplattform integrieren. Unsere White Label-Lösung bietet Ihnen die Möglichkeit. Sie können Ihren Bietern so auf einfachem Weg Ihre Ausschreibungen auf der von Ihnen gewünschten Webseite anbieten – samt Zugang zu den Vergabeunterlagen und Teilnahme der eVergabe.
Der Anzeigenschluss für die Entgegennahme von Bekanntmachungen ist in der Regel mittwochs 14:00 Uhr. Ihre Bekanntmachung wird am gleichen Tag unter www.Vergabe24.de veröffentlicht. Das Landesausschreibungsblatt erscheint i.d.R. Freitags. Alle Termine finden Sie in unserem Kalender Erscheinungstermine.
1. Vergabestelle inkl. Kontaktdaten
2. Art und Ort der Maßnahme mit Ausführungszeitraum
3. Gewerke, Massen
4. Ort und Datum der Submission
5. Bezug und Preise der Vergabeunterlagen
Der Preis für die Veröffentlichung im Landesausschreibungsblatt richtet sich nach der derzeit gültigen Anzeigen-Preisliste. Die Veröffentlichung unter Vergabe24 ist in diesem Preis enthalten. Die reine Online-Veröffentlichung unter Vergabe24 kostet über EVO ca. 300 Euro pro Bekanntmachung bei öffentlichen oder offenen Verfahren inkl. Nutzung der eVergabe.
Die Kosten zur Veröffentlichung in anderen Medien erfahren Sie auf Anfrage.
Bekanntmachungen von Vergabestellen aus Baden-Württemberg werden im Landesausschreibungsblatt veröffentlicht. Es erscheint einmal wöchentlich.
Außerdem erscheint Ihre Bekanntmachung – ohne Mehrkosten – online unter Vergabe24. Auf dieser Plattform sind die Bekanntmachungen und die Vergabeunterlagen (sofern Sie uns diese übergeben haben) schon einen Tag vorher abrufbar.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, über eine Schnittstelle die Bekanntmachungen auf Ihrer Internetseite zu veröffentlichen (= White Label-Lösung). Gern beraten wir Sie hierzu.
Vergabestellen aus allen anderen Bundesländern bieten wir die Online-Veröffentlichung der Bekanntmachungen (gerne auch mit Vergabeunterlagen) auf den jeweiligen Landes-Vergabeplattformen an. Das ist zum Beispiel in Hessen die HAD. Oder auf Ihrer eigenen Website über unsere White Label-Lösung.
Registrieren Sie sich noch heute kostenfrei für unser Produkt EVO und zahlen Sie nur, wenn Sie eine Ausschreibung freigeben. Die eVergabe ist in diesem Produkt bereits inkludiert! Sie können – egal ob beschränkt, öffentlich oder europaweit – alle Veröffentlichungsverpflichtungen, den elektronischen Angebotsempfang sowie die elektronische Bieterkommunikation sofort nutzen.
Übergeben Sie uns Ihre Bekanntmachungen per E-Mail. Eine bequemere Übertragungsmöglichkeit erfolgt über unsere Online-Anwendung EVO oder unsere Lösungen zur elektronischen Vergabe (eVergabe).
Bereit zum Abgeben des Angebots? Wie das im Detail funktioniert, erfahren Sie ab Minute 4:41 im Erklärvideo Angebotsbearbeitung.
Hier geht’s zur richtigen Stelle im Video.
Das erklären wir Ihnen ab Minute 2:04 im Video zur Angebotsbearbeitung. Zu Minute 2:04 des Erklärvideos.
Gegenfrage: Haben Sie unten unser Video zur Angebotsbearbeitung schon angesehen?
Bei Minute 0:46 geht’s genau darum! So kommen Sie in YouTube direkt zur gesuchten Antwort.
Bilder sagen mehr als tausend Worte: Bei Minute 3:59 im Erklärvideo „Angebotsbearbeitung“ gehen wir genau auf dieses spezielle Thema ein.
Hier gelangen Sie direkt zur richtigen Stelle im Video!
Dem Thema „Angebotsbearbeitung“ haben wir weiter unten ein eigenes Erklärvideo gewidmet. Vorhang auf!
Das verraten wir Ihnen gern in unserem Erklärvideo zum Thema „Nachrichten“, das Sie weiter unten auf dieser Seite finden.
Hier gelangen Sie direkt zum Video.
Dafür haben wir ein Erklärvideo rund um das Thema „Nachrichten“ für Sie vorbereitet.
Hier geht’s direkt zu unseren Erklärvideos.
Mit der Tastenkombination [Umschalttaste]+[Strg]+[Alt]+[E] können Sie innerhalb des AI-Bietercockpits jederzeit einen Fehlerbericht erstellen.
Alternativ können Sie hierfür die Schaltfläche “Fehlerbericht” des “Info”-Menüs oben rechts im AI-Bietercockpit verwenden.
Die IT-Sicherheit ist sowohl für große als auch für kleine Unternehmen ein sehr wichtiges Thema. Um diese zu gewährleisten, potenzielle Risiken zu vermeiden und die eigenen Systeme zu schützen, werden im Unternehmenskontext diverse IT-Sicherheitsmaßnahmen verwendet. Leider können eben diese Vorkehrungen auch die reibungslose Funktion externer Software verhindern. So können beispielsweise Proxy-Server oder Firewall-Einstellungen die Kommunikation zwischen dem AI-Bietercockpit und der Plattform blockieren.
Bitte beachten Sie daher bei der Einrichtung des AI-Bietercockpits an Ihrem jeweiligen Rechner die Systemanforderungen und lassen diese ggf. von Ihrer internen IT oder von Ihrem IT- Dienstleistungsunternehmen prüfen.
Laut Information der AI AG wurden Anwendungen wie das AI Bietercockpit bis April 2019 mittels der sogenannten Java Web Start-Technologie bereitgestellt. Weil der Hersteller Oracle zu diesem Zeitpunkt den offiziellen und kostenfreien Support von Java 8 für Unternehmensnutzer einstellte und die neueren Oracle Java Versionen ohne Web Start-Technologie ausgestattet sind, hat die AI AG den Bereitstellungsvorgang geändert. Der seitens der AI AG entwickelte Weblauncher ist eine moderne Open-Source-Alternative zur Java Web Start Technologie. Ihr Plus: Dank des Weblauscher-Einsatzes bleibt die Nutzung des AI Bietercockpits für Sie kostenfrei!
Der AI Weblauncher ist ein speziell für die Client-Anwendungen aus dem Hause AI AG entwickeltes Programm, das Sie zum Start benötigen.
In diesem Fall also eine Starthilfe für das AI Bietercockpit. Schöner Nebeneffekt: Der AI Weblauncher sorgt für eine automatische Aktualisierung der Anwendung.
Zum AI Weblauncher Download geht’s hier lang.
Es gelten grundsätzliche Hard- und Softwareanforderungen. Diese sowie eine Auflistung der unterstützten Betriebssysteme finden Sie hier.
Wie stelle ich sicher, dass ich die aktuellste Version nutze?
Dank des Einsatzes des AI Weblaunchers aktualisiert sich das AI Bietercockpit automatisch. Sie arbeiten also stets mit der aktuellsten Version.
Ja, genauer: Sie benötigen eine sichere SSL-Verbindung zwischen dem AI Bietercockpit und der angebundenen Vergabeplattform. Außerdem muss die Anwendung wissen, wie Sie auf das Internet zugreifen – mittels einer direkten Verbindung oder via Proxy-Server, wie es in Firmennetzwerken üblich ist. Ihr Administrator kennt die Details.
Ganz unabhängig von den vielen Vorteilen, die eine papierlose Angebotsabgabe mit sich bringt, gilt Folgendes: Wenn der öffentliche Auftraggeber den Vergabemanager des Staatsanzeigers / den AI Vergabemanager zur elektronischen Erstellung und Veröffentlichung der Vergabeunterlagen nutzt, benötigen Sie auf der anderen Seite das AI Bietercockpit zum Finden, Erstellen und Bearbeiten von Angeboten.
Abgesehen vom kostenpflichtigen Rund-um-Service auf der Abonnement-Plattform Vergabe24 stellt unser Partner auch Oberflächen für den kostenfreien Download und unentgeltlichen Zugang bereit.
Hierfür können Vergabestellen ein eigenes Vergabe24 Kiosk-System auf ihrer Webseite integrieren. Dabei wird ebenfalls Vergabe24 als Vergabeplattform verwendet.
Die Ausschreibungen der jeweiligen Vergabestelle werden jedoch zusätzlich auf der eigenen Webseite eingebunden.
Bieterfirmen können Ausschreibungen also kostenfrei über die Vergabestellen-Webseite finden, herunterladen und teilnehmen.
Vergabestellen ohne eigene Integration eines V24 Kiosk-Systems können einen Direktlink für den Abruf ihrer öffentlichen Ausschreibungen zur Verfügung stellen. Diese Direktlinks werden unter anderem im Bekanntmachungstext der jeweiligen Ausschreibung veröffentlicht und führen zum direkten Download und unentgeltlichen Zugang im V24 Direkt-Kiosk.
Da Sie an einer beschränkten Ausschreibung nur teilnehmen können, wenn die Vergabestelle Sie dazu einlädt, heißt es erstmal: warten auf die Einladungsmail!
Sie haben eine E-Mail Aufforderung zur beschränkten Ausschreibung von Vergabe24 erhalten?
- Die Mail enthält einen Link zur Teilnahmeseite sowie Ihren Benutzernamen. Diese Daten erhalten Sie nur einmal, also bitte gut aufbewahren.
- Bei LogIn vergeben Sie ein Passwort („Passwort vergeben“). Sollten Sie Ihr Passwort später vergessen, so können Sie über die „Passwort vergessen“-Funktion auf der Teilnahmeseite ein neues generieren.
- Sobald Sie eingeloggt sind, können Sie die Vergabeunterlagen herunterladen oder über das Bietercockpit direkt am elektronischen Vergabeverfahren teilnehmen.
Die saloppe Antwort lautet: So, wie Sie auch an gute Aufträge kommen! Indem Sie sich und Ihr Unternehmen ins Gespräch bringen, persönlich Kontakt aufnehmen, Ihr Interesse bekunden, eine aussagekräftige Webseite als Referenz vorweisen können. Kurzum: Indem Sie den öffentlichen Auftraggeber von Ihren Leistungen überzeugen.
Wichtiger Zusatztipp: Präqualifizieren Sie für alle Leistungsbereiche, in denen Sie tätig sind. Infos dazu finden Sie unter Auftragsberatungsstellen.
Neben der direkten Veröffentlichung auf Vergabe24 bieten wir für Vergabestellen die Einrichtung eigener Vergabeplattformen an.
Diese Plattformen werden von uns betrieben und individuell für eine Vergabestelle oder einen Verbund aus mehreren Vergabestellen erstellt.
Dazu zählen:
- EVO
- Tender24
- Vergabeplattform Baden-Württemberg
- Vergabeplattform der Metropolregion Rhein-Neckar (Auftragsboerse.de / vergabe.vmstart.de)
- vergabe.saarland
Sämtliche Bekanntmachungen zu Ausschreibungen, die über diese Plattformen bereitgestellt werden, finden Sie selbstverständlich auch auf Vergabe24.
Planungsleistungen können entweder nach VOL/A, nach VOB/A oder als nach VgV vergeben werden.
- Nach VOL/A = Dienstleistungen, zum Beispiel die Planung von Marketingkampagnen
- Nach VOB/A = Planungen im Tiefbaubereich (Straßenbau, Brückenbau, etc.) oder Planungen ganzer Bauvorhaben über Generalunternehmen.
- Nach VgV: freiberufliche Leistungen von Architekten und Ingenieuren zur Bauplanung (die Leistungen der Architekten und Ingenieure sind recht breit gefächert). Beispiele: Objekt- und Projektplanung, Projektsteuerung, Tragwerksplanung, Planung der Ausführung oder auch die Bauüberwachung.
Die beschränkte Ausschreibung ist eine nationale Verfahrensart, bei der die öffentlichen Auftraggeber nur eine begrenzte Anzahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe auffordern. Der Auftragswert liegt unterhalb des EU-Schwellenwertes. Bei einer beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb prüft der öffentliche Auftraggeber außerdem im Vorfeld die Eignung aller interessierten Bewerber.
Wie Sie erfolgreich an einer eVergabe teilnehmen, haben wir in unserem Leitfaden in acht übersichtlichen Schritten für Sie zusammengefasst.
Leitfaden Teilnahme an einer eVergabe
Unsere Erstveröffentlichungsplattform ist Vergabe24. Auf dieser Abonnement-Plattform finden Sie Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber in Deutschland und europaweit. Via Volltextsuche können Sie nach passenden Ausschreibungen suchen oder sich per E-Mail benachrichtigen lassen. Vergabe24 bietet natürlich die Bestellung und das Herunterladen von Vergabeunterlagen an. Vielfach können Sie Angebote sogar direkt im Bietercockpit bearbeiten und abgeben.
Sie benötigen Vergabeberatung oder generell Unterstützung beim Thema Vergabe? Sie haben allgemeine Fragen zu unserem Angebot?
Wir freuen uns über Ihre Nachricht an vergabeberatung@staatsanzeiger.de oder auf den telefonischen Kontakt unter 0711. 666 01 211.
Das sind Ihre Ansprechpartner:
- Jonathan Birkner
Experte für Vergabeberatung beim Staatsanzeiger Baden-Württemberg - Peter Creutz
Partner der Kanzlei CREUTZ VON MALTZAHN | Rechtsanwälte in Freiburg
Peter Creutz, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Vergaberecht, ist Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Er begleitet Sie juristisch, zum Beispiel bei
- der Erstellung von Auftragsbekanntmachung, Vergabebedingungen und Vergabeunterlagen (ausgenommen der technischen Beschreibungen).
- der Anlage und Führung der Vergabeakte.
- der Beantwortung von Bieteranfragen und Rügen.
- der Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote.
- bei der Vorbereitung des Vergabevorschlags.
Auf Wunsch erhalten Sie auch Unterstützung bei der Gremienarbeit.
Die Vergabeverfahren werden im Rahmen unserer eVergabe-Lösung abgewickelt, die Ihnen bis zum Abschluss des Verfahrens bereitgestellt wird. Die Bedienung des Systems erfolgt in Absprache mit Ihnen und der beratenden Kanzlei durch die Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG.
Über das System werden:
- die Vergabeunterlagen erstellt.
- das Verfahren veröffentlicht.
- die Bieterkommunikation abgedeckt.
- die Angebotsöffnung abgewickelt.
- die Prüfung und Wertung durchgeführt.
- die Vergabeakte erstellt.
Freuen Sie sich auf folgende Leistungen:
- Darstellung des gesamten Verfahrensprozesses
- gemeinsame Erfassung aller zu berücksichtigenden Themen Ihrer Verfahren
- Koordination aller Verfahrensbeteiligten
- Unterstützung bei der Wahl der effektivsten Verfahrensgestaltung
Übrigens: Gern führen wir auch individuelle Vergaberecht-Schulungen bei Ihnen vor Ort durch.
Nein. Für Bieterbetriebe ist die Nutzung des AI VMweb-Portals (Registrierung, Auftragsrecherche, Download von Vergabeunterlagen und digitale Teilnahme) kostenfrei.
Darauf dürfen Sie sich verlassen. Auch wenn Sie die Software nicht auf Ihrem Rechner installieren, sondern direkt im Web nutzen können, ist die eVergabe Software rechtssicher.
Nein, die Vergabeunterlagen können nicht im System erstellt werden. Der AI VERGABEMANAGER webEdition ermöglicht lediglich den unkomplizierten und schnellen Upload von extern erstellten Vergabeunterlagen.
Die Intention des AI VERGABEMANAGER webEdition ist es, Ihre bereits vorhandenen Vergabeunterlagen zum Herunterladen anzubieten und Bekanntmachungstexte (Formulare für nationale und EU, eForms im System vorhanden) online zu veröffentlichen.
Der AI VERGABEMANAGER webEdition richtet sich an alle ausschreibenden Stellen bzw. öffentlichen Auftraggeber, die einen schnellen und kostengünstigen Einstieg in die eVergabe suchen.
Auch Ingenieur-, Architektur- und Planungsbüros, die im Auftrag öffentlicher Stellen ausschreiben, profitieren von dieser unkomplizierten, webbasierten Lösung.
Gut beraten sind außerdem gemeinnützige Organisationen, Kirchen, Vereine, Stadtwerke, Rechtsanwaltskanzleien, Verkehrsunternehmen, Kliniken, Universitäten, Hochschulen und selbst die Industrie, Bauträger oder Generalunternehmer.
Sofern Sie eine prozessunterstützende Vergabesoftware wünschen, legen wir Ihnen den AI VERGABEMANAGER ans Herz.
Bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte findet Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Es beruht auf der Umsetzung entsprechender Vorgaben in EU-Richtlinien beruht. Die Grundlagen des Vergaberechts oberhalb der Schwelle sind in enthalten.
Schwellenwerte sind bestimmte Auftragswerte, ab denen öffentliche Auftraggeber zur EU-weiten Ausschreibung verpflichtet sind. Sie werden alle zwei Jahre angepasst.
Die Unterschwellen-Vergabeverordnung regelt für den nationalen Bereich das einzuhaltende Verfahren bei der Vergabe von staatlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.
Die Vergabeordnung (VgV) regelt das einzuhaltende Verfahren bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, die dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegen. Außerdem regelt sie das einzuhaltende Verfahren bei der Ausrichtung von Wettbewerben durch öffentliche Auftraggeber.
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeordnung (VgV) und die drei nach Leistungsart unterschiedenen Vergabeordnungen: die VOL/A für (allgemeine) Leistungen, die VOL/B für Bauleistungen und die VOF für freiberufliche Leistungen. Außerdem ist das Vergaberecht stark beeinflusst durch EU-Recht, insbesondere die Richtlinien 2014/17/EG und 2014/18/EG.
Das hängt ab vom voraussichtlichen Gesamtauftragswert, den Schwellenwerten und dem konkreten Auftragsinhalt. Eine Ausschreibungspflicht besteht nicht bei so genannten Direktkäufen.
Die ersten zwei Ziffern des NUTS Code bezeichnen das Land. NUTS Codes Deutschland beginnen also grundsätzlich mit dem Ländercode „DE“. Dann folgt eine Ziffer bzw. eine variierende Kennzeichnung für das jeweilige Bundesland, im Falle Baden-Württembergs ist dies die Ziffer 1.
Im Anschluss sind die Ebenen 2 und 3 aufgeführt: NUTS Codes in Deutschland verweisen in der 2. Ebene auf 38 Regionen, wie Regierungsbezirke oder Stadtstaaten. Ebene 3 gibt Landkreise, Stadtkreise oder kreisfreie Städte an. Der NUTS Code für unseren Unternehmenssitz in Stuttgart lautet beispielsweise DE111, wobei die letzte Ziffer für den Stadtkreis steht.
NUTS Codes gliedern den EU-Wirtschaftsraum, um
- statistische Daten innerhalb der Europäischen Union erfassen zu können.
- regionale, sozioökonomischen Analysen erstellen zu können.
- förderungswürdige Regionen auf Datenbasis der NUTS 2 – Ebene bestimmen zu können. NUTS Codes helfen somit auch dabei, regionale EU-Politik zu gestalten.
Bei EU-Ausschreibungen helfen NUTS Codes dabei, einen örtlichen Bezug herzustellen bzw. das Wunschgebiet leichter eingrenzen zu können. Sie tragen somit zu Transparenz und Effizienz bei der Auftragssuche bei.
Gemäß der seit Januar 2018 gültigen NUTS-2016-Klassifikation gibt es drei Ebenen, die hierarchisch gegliedert sind:
- Ebene NUTS 1 umfasst 104 Gebietseinheiten der EU-Mitgliedstaaten mit einer Bevölkerungszahl zwischen 3 und 7 Millionen.
- In der Ebene NUTS 2 sind die Regionen der ersten Ebene erneut unterteilt in 281 Basisregionen mit einer Bevölkerungszahl von 800.000 bis 3 Millionen.
- Die NUTS 3 – Ebene umfasst 1.348 Regionen mit einer Bevölkerungszahl von 150.000 bis 800.000. Eine weitere Unterteilung innerhalb dieser Ebene betrifft lokale Verwaltungseinheiten, kurz: LAU (früher: NUTS 4 und 5 – Ebene).
Ja. Die Suchmaschine ist so konzipiert, dass Sie auch synonyme Begriffe verwenden können.
Falls Sie zum Beispiel den CPV Code Trockenbau ermitteln möchten, führt Sie die Suchmaschine nach Eingabe des Suchbegriffs „Trockenbau“ direkt zur spezifischen Ebene „Gipskartonarbeiten“ innerhalb der Klassifizierung „Bauarbeiten.“
Nach Eingabe eines (möglichst spezifischen) Suchbegriffs zeigt der Seitenbaum mögliche Codes an. Orientieren Sie sich an den unteren Ebenen der CPV Code Liste, um die Klassifizierung möglichst punktgenau zu ermitteln.
Sie können auch mehrere Begriffe eingeben:
- Bei Eingabe von mehreren Schlagworten findet diese Suchmaschine alle Treffer zu den Begriffen. Bei „Dämmarbeiten Gipskartonarbeiten“ zeigt die CPV Code Suche alle vorhandenen Einträge zum einen oder zum anderen Begriff an.
- Bei Eingabe von „Dämmarbeiten + Gipskartonarbeiten“ zeigt die Suchmaschine alle Treffer zu einen und zum anderen Begriff an.
- Bei Eingabe von „Dämmarbeiten -Gipskartonarbeiten“ zeigt die Suchmaschine nur Treffer für Wärme- oder Schalldämmarbeiten an.
Die Struktur der angezeigten CPV Code Liste ist hierarchisch aufgebaut – vom allgemeinen Auftragsgegenstand auf der oberen Ebene hin zu immer spezifischeren Bezeichnungen. Allgemein gilt: Je tiefer die Ebene, desto aussagekräftiger sind die Codes.
CPV steht für (englisch) Common Procurement Vocabulary, also für ein „gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge“. Damit bezeichnen diese Codes den Auftragsgegenstand einer Vergabe. Die EU-weit definierte Liste umfasst knapp 9.500 Einträge.
- AI VERGABEMANAGER webEdition
- Auftraggeber
- Auftragnehmer
- BieterCockpit
- CPV
- Nuts
- Technik
- Vergabeberatung
- Vergabemanager
- Vergaberecht
Im Bietercockpit können Sie die Angebotsunterlagen aus dem Vorjahr und dem laufenden Jahr zugreifen. Wie Sie Ihre Ausschreibungsunterlagen aus dem AI-Bietercockpit sichern und ablegen, erfahren Sie hier.
Der AI VERGABEMANAGER webEdition bietet Ihnen vielfältige Schnittstellen unter anderem zum AI VMweb-Portal, SIMAP für EU-Bekanntmachungen (über BKMS) und DESTATIS gemäß VergStatVO (folgt 2024). Diese Schnittstellen sind bei der Nutzung des AI VERGABEMANAGER webEdition inklusive und es fallen keine separaten Kosten an.
Sobald eine Ausschreibung über den AI VERGABEMANAGER webEdition veröffentlicht wird, erscheint diese direkt, ohne eine zeitliche Verzögerung, auf unserem AI VMweb-Portal. Über das AI VMweb-Portal haben Bieterbetriebe direkt nach der Veröffentlichung Zugriff auf den Bekanntmachungstext sowie auf die Vergabeunterlagen. Bitte beachten Sie jedoch die 48-Stunden-Regelung bei EU-Bekanntmachungen.
Über den AI VERGABEMANAGER webEdition ist die Abwicklung aller wesentlichen nationalen und europaweiten Verfahrensarten möglich. Das schließt Ausschreibungen nach VOB/A, VOL/A, UVgO, VgV und SektVO ein.
Bei der Nutzung des AI VERGABEMANAGER webEdition fallen nur Kosten je Verfahren an und es besteht keine Vertragsbindung sowie keine Mindestvertragslaufzeit. Eine Tarifübersicht mit allen Details zu unseren Konditionen finden Sie hier: Übersicht VMweb-Tarif
Bei der Nutzung des AI VERGABEMANAGER webEdition sind unbegrenzte Nutzerlizenzen / Benutzer inklusive. Somit können Sie gerne so viele Nutzer wie Sie möchten hinzufügen, ohne dass Mehrkosten entstehen.
Um Nutzer schnell und einfach hinzuzufügen, können Sie einen Einladungslink erstellen oder die Nutzer direkt über das System einladen.
Sie müssen für den AI VERGABEMANAGER webEdition keine externe Vergabesoftware installieren, da es sich hierbei um eine reine Browser-Lösung handelt.
Bei Fragen zur Nutzung des AI VERGABEMANAGER webEdition unterstützt Sie unser Support-Team gerne unter:
Bei Fragen zu vertrieblichen Angelegenheit bezüglich des AI VERGABEMANAGER webEdition berät Sie unser Vertriebs-Team gerne unter:
Der Weblauncher wird zur Ausführung des Vergabemanagers und auf Bieterseite für das Bietercockpit benötigt. Der Weblauncher ist eine moderne, auf Open Source Komponenten aufbauende und in der AI Lizenz enthaltene und entsprechend gewartete Laufzeitumgebung.
Bitte beachten Sie, dass zur Installation der Software Admin-Rechte benötigt werden.
Mehr Informationen zur Installationen finden Sie im Betriebshandbuch.
Weblauncher für Windows
Je nach Betriebssystem müssen Sie die Version 32 Bit bzw. 64 Bit installieren. Die Information zu Ihrem Betriebssystem finden Sie auf Ihrem Rechner in der Systemsteuerung. Wählen Sie die Kategorie „System“ aus und entnehmen Sie hier die Informationen zu Ihrem Betriebssystem. Bitte wählen Sie die entsprechende Version für Ihr System.
Die aktuellste Version ist hier verlinkt (der Download kann einige Minuten dauern):
32Bit (https://www.bietercockpit.de/res/files/AI_WEBLAUNCHER32bit.exe)
64Bit (https://www.bietercockpit.de/res/files/AI_WEBLAUNCHER64bit.exe)
Weblauncher für MacOS
Das Bietercockpit wir von AI offiziell unter MacOS unterstützt, der Vergabemanager jedoch nicht.
D.h. bei Problemen, die der Tatsache geschuldet sind, dass der Vergabemanager unter MacOS läuft, können wir Ihnen leider nicht helfen. Allerdings wissen wir aus Erfahrung unserer Kunden, dass es i.d.R. keine Probleme unter MacOS gibt.
Installieren Sie dazu den Weblauncher für MacOS (https://www.bietercockpit.de/res/files/AI_WEBLAUNCHER.dmg)
Ein Bieter hat die Möglichkeit sein Angebot bis zum tatsächlichen Beginn der Angebotsöffnung in der Bietersoftware zurückzuziehen. Selbstverständlich kann er anschließend erneut ein elektronisches Angebot abgeben.
Sie nutzen bereits unser AI Vergabemanagementsystem und brauchen Hilfe oder haben Fragen?
Unser Support-Team vom Ausschreibungsdienst des Staatsanzeigers berät und unterstützt Sie gerne unter:
Telefon: 07 11.6 66 01-471
Mail: vmsupport@staatsanzeiger.de
Bieter haben sich an Sie mit Fragen zur Vergabeplattform, der Bietersoftware oder der elektronischen Angebotsabgabe gewendet?
Bitte verweisen Sie diese Bieter an unseren eigens für diese Fragen bereitstehenden Bietersupport:
Telefon: 0711.6 66 01-476
E-Mail: bieter@staatsanzeiger.de
Haben Sie allgemeine Fragen zur eVergabe oder Vergabemanagementsystemen?
Unser Team vom Ausschreibungsdienst des Staatsanzeigers berät und unterstützt Sie gerne bei Fragen rund um das Thema eVergabe unter
Telefon: 07 11.6 66 01-492
Über anstehende Updates im AI Vergabemanager und deren Inhalt informieren wir Sie einige Tage vor dem Update per E-Mail und über unseren Vergabebrief-Newsletter.
In einem quartalsweise erscheinenden Newsletter informieren wir Sie darüber hinaus über die Themen eVergabe, Schulungen, sowie Tipps und Tricks zum Vergabeprozess.
Zur Newsletter-Anmeldung unter https://content.staatsanzeiger.de/newsletter/
Seit dem 1. Oktober 2020 sind alle Auftraggeber nach § 98 GWB verpflichtet, die in der VergStatVO festgelegten Daten über die Vergabe öffentlicher Aufträge oder Konzessionen ab Erreichen der EU Schwellenwerte (Oberschwellenbereich) und ab einem Auftragswert über 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer auch im Bereich unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenbereich) zu übermitteln (siehe § 1 VergStatVO).
Die Versendung der Vergabestatistik kann im AI Vergabemanager nach der Zuschlagserteilung über eine vordefinierte Aufgabe getätigt werden (Schnittstelle kann optional kostenpflichtig eingerichtet werden).
Voraussetzung:
Eine Berichts-ID vom Statistischen Bundesamt muss Ihrerseits vorliegen, damit der Staatsanzeiger die Einrichtung für Sie im AI Vergabemanager vornehmen kann.
Weiterführende Informationen vom BMWI und die Möglichkeit zur Registrierung bei DESTATIS erhalten Sie unter:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/vergabestatistik.html
https://wwwidev.destatis.de/idev/OnlineAnfrage?aktion=form_anzeigen&statID=339&amt=00&bzr=2020
Die Bieterfirmen müssen bei elektronischen Angeboten immer das elektronische Angebotsschreiben ausfüllen. Darin kann die Bieterfirma die Adresse ändern:
Die Adresse der Bieterfirma sehen Sie bei der Angebotsöffnung. Im Reiter Angebotsunterlagen ist das vom Bieter ausgefüllte elektronische Angebotsschreiben hinterlegt und Sie können da erkennen, ob es eine Bietergemeinschaft ist.
Was geschieht, wenn man im Versenden-Dialog (gilt nur für Vergabemanager, die nicht an Vergabe24.de angebunden sind) den Haken bei Bewerber automatisch freigeben rausnimmt?
Auf der Vergabeplattform z. B. auftragsboerse.de erscheint die Meldung, dass Vergabeunterlagen beantragt wurden. Die Vergabestelle erhält im Vergabemanager eine Nachricht Neuer Teilnehmer. Um die Nachricht zu öffnen, klicken Sie diese an, alternativ können Sie die Teilnehmer auch über Geschäftspartner – Teilnehmerübersicht aufrufen.
Bei der Firma ist die Spalte Freigeschaltet leer. Man markiert die Firma und klickt unten auf Details.
Dort ändert man den Status auf Vergabeunterlagen gewährt.
Der Bieter erhält die Nachricht, dass die Vergabeunterlagen freigegeben sind.
Ab diesem Zeitpunkt kann der Bieter die Vergabeunterlagen über das Bietercockpit herunterladen.
Über Geschäftspartner – Teilnehmerübersicht können Sie die Teilnehmerübersicht aufrufen, in der Detailinformationen zu ausgewählten Teilnehmern eingesehen oder der Status verändert werden kann.
Klicken Sie doppelt auf den Bieter, an dessen Adresse Sie etwas ändern möchten. Über markieren und Details anklicken kommen Sie in dieselbe Ansicht.
Im Reiter Teilnehmerdaten werden die Adressdaten angezeigt und können dort geändert werden. Die Änderung ist nur für dieses Verfahren wirksam.
Im Reiter Firmendaten sehen Sie die Adresse, die in der Firmendatenbank hinterlegt ist.
Im Reiter Angebote werden Angebotsdatum, Angebotsnummer, Bemerkungen und Status angezeigt. Bei elektronischen Angeboten ist unter Bemerkung der Empfang des elektronischen Angebots vermerkt.
Unter den Aktionen gibt es den Eintrag Losweise aufheben. Starten Sie diese Aktion, dann werden Sie sicherheitshalber gefragt, ob Sie wirklich losweise aufheben wollen. Danach wird die aktuelle Vergabe eingefroren, d. h. die Bearbeitung ist nicht mehr möglich. Dazu erscheint eine neue Aufgabe, mit der Sie die Aufhebung von einzelnen Losen durchführen.
Unter den Aktionen gibt es den Eintrag Vergabe aufheben. Starten Sie diese Aktion, dann werden Sie sicherheitshalber gefragt, ob Sie die Vergabe wirklich aufheben wollen. Danach wird die aktuelle Vergabe eingefroren, d. h. die Bearbeitung ist nicht mehr möglich. Dazu erscheint eine neue Aufgabe, mit der Sie die Aufhebung der Vergabe durchführen.
Manchmal passiert es, dass man versehentlich die Aktion Vergabe aufheben aktiviert. Auch dann wird die Vergabe eingefroren. Zur Reaktivierung müssen Sie die Aufgabe mit der Aufhebung der Vergabe starten. In dem Workflowschritt zur Aufhebung gibt es die Möglichkeit, diese rückgängig zu machen.
Unter Aktionen – Nachforderung von Unterlagen können Unterlagen vom Bieter nachgefordert werden.
Für jede zu benachrichtigende Firma kann in diesem Dialog ein Schreiben bearbeitet bzw. ausgedruckt werden. Klicken Sie dazu auf die Schaltfläche Bearbeiten.
Die Angaben zur Anforderung von Nachweisen werden in der Eingabemaske erfasst.
Nach dem Drucken wird automatisch das Häkchen auf Fertig gesetzt.
Alle Formulare, die das Häkchen Fertig gesetzt haben, werden im Projektbaum in dem Ordner Benachrichtigungsschreiben hinterlegt und können von dort jederzeit aufgerufen werden.
In den Vergabeunterlagen geforderte Nachweise oder Erklärungen können auch noch nach der Angebotsabgabe von der Vergabestelle nachgefordert werden. Der Bieter kann diese spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach der Aufforderung durch den Auftraggeber vorlegen.
Der Auftraggeber legt fest, in welcher Form die Angebote einzureichen sind. Schriftlich eingereichte Angebote müssen immer unterzeichnet sein. Bei elektronischen Angeboten ersetzt die digitale Signatur die persönliche handschriftliche Unterschrift.
Ein Angebot kann losweise ausgeschlossen werden über die Aktion „Losweiser Ausschluss von Angeboten“. Wenn Sie ein Angebot für ein spezielles Los ausschließen wollen, wählen Sie es mit Doppelklick in der entsprechenden Zeile aus und bearbeiten den Dialog.
Ein Angebot, das aus vom Bieter nicht zu vertretenden Gründen bei Öffnung des ersten Angebots nicht vorlag, ist wie ein rechtzeitig vorgelegtes Angebot zu behandeln.
Ist ein Angebot nach der Öffnung des ersten Angebots eingegangen, so ist es zulässig, dieses Angebot zu öffnen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein schriftliches oder ein elektronisches Angebot handelt. Verspätet eingegangene Angebote sind jedoch zwingend von der Wertung auszuschließen.
Nach erfolgreicher Übermittlung des elektronischen Angebots an den Angebotsserver quittiert der Server den Eingang mit Datum und Uhrzeit des Servers. Eben diese Zeit wird als Eingangszeit im Vergabemanager angezeigt. Ebenso wird der tatsächliche Beginn der Angebotsöffnung im Vergabemanager dokumentiert.
Beginnt ein Bieter nach Ablauf des veröffentlichten Angebotseröffnungstermins mit der Übermittlung seines Angebots, so erhält er eine deutliche Warnung.
Beginnt der Bieter mit dem Upload des Angebots noch vor Fristende, erhält er selbst dann keinen Warnhinweis, wenn die Übermittlung erst nach dem Angebotsöffnungstermin endet. Er sieht jedoch auf oben genanntem Eingangsbeleg die Uhrzeit, zu der der Upload beendet wurde, also die Uhrzeit, die nach der Frist liegt. Diese elektronischen Angebote werden dennoch im Vergabemanager angezeigt, da auch Papierangebote nach Beginn der Angebotsöffnung vorliegen können.
Das Herunterladen der Vergabeunterlagen von der Vergabeplattform ist jedoch nach dem Termin der Angebotsöffnung nicht mehr möglich ist.
Um ein Angebot digital signiert abzugeben, muss der Bieter die Unterlagen über die Vergabeplattform herunterladen. Dazu ist für Vergabe24.de eine kostenpflichtige Zugangsberechtigung (Online-Abonnement) nötig. Diese beinhaltet die Lizenz der Bietersoftware Vergabe24.de-Bietercockpit.
In dieser Software kann man ein Angebot erstellen, elektronisch unterschreiben und an einen sicheren Angebotsserver übermitteln.
Der Bieter erhält nach erfolgreicher Angebotsabgabe einen Eingangsbeleg mit Datum und Uhrzeit des Angebotsservers.
Ja, Sie können bei EU-Verfahren im Termin- und Fristenmanager unter Einstellungen Fristverkürzungen hinterlegen.
Je nachdem, ob Sie eine Vorinformation veröffentlicht haben, elektronische Angebote akzeptiert werden etc. wird die entsprechende Fristverkürzung hinterlegt.
Über die Auswahl bei Termine vorschlagen können Sie die Termine je nach Fristverkürzung vorschlagen lassen.
Ja, markieren Sie den gewünschten Termin und klicken anschließend auf das Outlook-Symbol.
Der Termin wird in Ihrem Outlook angelegt, d. h. Betreff, Datum etc. sind bereits vorbelegt. Weitere Personen können hinzugefügt werden.
Sie können auch mehrere Termine markieren und auf das Outlook-Symbol klicken. Alle markierten Termine werden einzeln in Outlook gespeichert.
Ein komfortables Speichern des Termins ist leider ohne Outlook nicht mehr möglich. Sie müssten entweder Outlook installieren oder den Termin manuell in Ihren Terminkalender eintragen.
Nein, im Vergabemanager ist die Verschlüsselungstechnologie integriert.
Sie wollen an einer Vergabe weiterarbeiten, aber im Aufgabeneingang sind 0 Aufgaben vorhanden.
Vermutlich blockiert eine andere Person aus Ihrer Vergabestelle diese Aufgabe. In den Vergabedetails sehen Sie, ob die jeweilige Aufgabe bereits in Bearbeitung ist.
Das passiert, wenn ein anderer Benutzer die Aufgabe vor Ihnen geöffnet hat. Sollte dies der Fall sein, so muss der Benutzer, der die Aufgabe gestartet hat und in den Vergabedetails als Bearbeiter genannt ist, die Aufgabe mit Weiter beenden oder mit einem Rücksprung zurücksetzen.
In den Benutzereinstellungen können Sie im Bereich Aufgabeneingang das Kontrollkästchen Aktivitäten automatisch starten aktivieren. Somit werden Workflow-Schritte, die Sie über die Schaltfläche Weiter beenden, automatisch gestartet.
Das hat den Vorteil, dass Sie sehr zügig im Workflow weiterkommen.
Nachteil ist allerdings, dass Aufgaben, die gestartet wurden, vom Benutzer bearbeitet oder über einen Rücksprung in den gemeinsamen Pool des Vergabeteams zurückgegeben werden müssen. Die Aufgabe wird beim Öffnen sozusagen ausgecheckt. Somit ist abgesichert, dass nicht zwei Personen gleichzeitig an derselben Aufgabe arbeiten.
Hinweis: Hinterlegen Sie in Ihren Benutzereinstellungen möglichst, dass die Aktivitäten nicht automatisch starten, also lassen Sie das erste Kästchen leer. Somit werden Aufgaben nur gestartet, wenn Sie diese manuell anklicken. Ein gegenseitiges Blockieren ist dann kaum noch möglich. |
Im Vergabemanager können folgende Dateiformate zum Hochladen verwendet werden:
JPG, PNG, TIFF, BMP, PDF, DOC, DOCX, TXT, GAEB, RTF, PPT, XLS, XLSX oder ZIP.
Für das Hochladen der Dateien gibt es Dateigrößenbeschränkungen.
Bitte laden Sie bei Zusammenstellen der Vergabeunterlagen nur Dateien bis maximal 300 MB hoch. Wir haben diese Dateigrenze im System hinterlegt, da die Bieterfirmen diese Dateien auch wieder herunterladen müssen. Bei der Übertragung von größeren Datenmengen würden wir Ihnen empfehlen einen externen Download-Link in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen einzubetten, über welchen die Bieter diese nicht direkt angebotsrelevanten Anlagen (z.B. Imagefilm) außerhalb des System herunterladen können.
Sollten Sie größere Dateien hochladen müssen, wenden Sie sich bitte an unseren Support unter vmsupport@staatsanzeiger.de.
Im Workflowschritt Zusammenstellen der Vergabeunterlagen können Sie über Datei hinzufügen weitere Dateien hochladen. Hier ist es auch möglich, dass Sie zip-Dateien hinzufügen. Alle Dateien, die im Ordner Angebot stehen, müssen vom Bieter im Angebot mit abgegeben werden. Da es sich bei zip-Dateien meist um umfangreiches Datenmaterial handelt, stellen Sie zip-Dateien bitte nur in den Ordner Zusätzliche Informationen, da die Bieter sonst womöglich Probleme bei der digitalen Angebotsabgabe haben.
Neu angelegte Lizenzen haben keinen Zugriff auf die bisher angelegten Vergaben.
Sollte die Person, die eine neue Lizenz für den Vergabemanager bekommen hat, bei bereits angelegten Vergaben mitarbeiten, können wir diese Person in das Vergabeteam der einzelnen Vergaben hinzufügen.
Dazu benötigen wir eine E-Mail mit den einzeln genannten Vergabenummern aus dem Vergabemanager.
Gerne können Sie uns mit dem Erteilen einer neuen Lizenz die Vergabenummern mitteilen, auf die der Zugriff ermöglicht werden soll.
Auch nach Erteilen einer neuen Lizenz schicken Sie eine E-Mail an vmsupport@staatsanzeiger.de, dann richten wir den Zugriff ein.
Ja. Gehen Sie dazu folgenden Weg:
Sidebar – Projektbaum – Formulare – Vergabevermerk – Vermerke über Ereignisse.
Dort werden die wichtigsten Ereignisse im System protokolliert.
Bei der Neuanlage der Vergabe können Sie die Vergabenummer manuell eintragen oder eine Vergabenummer erzeugen. Eine erzeugte Vergabenummer wird nach den Vorgaben des hinterlegten Aktenzeichengenerators generiert. So können wir Ihr Vergabenummern-Schema für Sie hinterlegen, dass alle Vergabenummern nach Ihren Vorgaben immer gleich aufgebaut sind.
Seit 2018 stellen wir Ihnen kostenlos den WEBLAUNCHER von der Administration Intelligence AG zur Verfügung. Eine Java Anwendung wird nicht benötigt.
Wenden Sie sich bitte an unser Team vom Ausschreibungsdienst des Staatsanzeigers unter Telefon 07 11 / 6 66 01-477.
Über uns können Sie über einen einfachen Weg vergebene Aufträge veröffentlichen. Diese erscheinen dann ausschließlich unter www.Vergabe24.de. Die Veröffentlichung kostet pro Bekanntmachung 15 Euro. Außerdem fallen einmalige Registrierungskosten von 10 Euro an.
Wenn Sie unsere Systeme nutzen, können Sie Ihre Ausschreibungen ohne Aufwand auf Ihrer Internetseite oder einer anderen Vergabeplattform integrieren. Unsere White Label-Lösung bietet Ihnen die Möglichkeit. Sie können Ihren Bietern so auf einfachem Weg Ihre Ausschreibungen auf der von Ihnen gewünschten Webseite anbieten – samt Zugang zu den Vergabeunterlagen und Teilnahme der eVergabe.
Der Anzeigenschluss für die Entgegennahme von Bekanntmachungen ist in der Regel mittwochs 14:00 Uhr. Ihre Bekanntmachung wird am gleichen Tag unter www.Vergabe24.de veröffentlicht. Das Landesausschreibungsblatt erscheint i.d.R. Freitags. Alle Termine finden Sie in unserem Kalender Erscheinungstermine.
1. Vergabestelle inkl. Kontaktdaten
2. Art und Ort der Maßnahme mit Ausführungszeitraum
3. Gewerke, Massen
4. Ort und Datum der Submission
5. Bezug und Preise der Vergabeunterlagen
Der Preis für die Veröffentlichung im Landesausschreibungsblatt richtet sich nach der derzeit gültigen Anzeigen-Preisliste. Die Veröffentlichung unter Vergabe24 ist in diesem Preis enthalten. Die reine Online-Veröffentlichung unter Vergabe24 kostet über EVO ca. 300 Euro pro Bekanntmachung bei öffentlichen oder offenen Verfahren inkl. Nutzung der eVergabe.
Die Kosten zur Veröffentlichung in anderen Medien erfahren Sie auf Anfrage.
Bekanntmachungen von Vergabestellen aus Baden-Württemberg werden im Landesausschreibungsblatt veröffentlicht. Es erscheint einmal wöchentlich.
Außerdem erscheint Ihre Bekanntmachung – ohne Mehrkosten – online unter Vergabe24. Auf dieser Plattform sind die Bekanntmachungen und die Vergabeunterlagen (sofern Sie uns diese übergeben haben) schon einen Tag vorher abrufbar.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, über eine Schnittstelle die Bekanntmachungen auf Ihrer Internetseite zu veröffentlichen (= White Label-Lösung). Gern beraten wir Sie hierzu.
Vergabestellen aus allen anderen Bundesländern bieten wir die Online-Veröffentlichung der Bekanntmachungen (gerne auch mit Vergabeunterlagen) auf den jeweiligen Landes-Vergabeplattformen an. Das ist zum Beispiel in Hessen die HAD. Oder auf Ihrer eigenen Website über unsere White Label-Lösung.
Registrieren Sie sich noch heute kostenfrei für unser Produkt EVO und zahlen Sie nur, wenn Sie eine Ausschreibung freigeben. Die eVergabe ist in diesem Produkt bereits inkludiert! Sie können – egal ob beschränkt, öffentlich oder europaweit – alle Veröffentlichungsverpflichtungen, den elektronischen Angebotsempfang sowie die elektronische Bieterkommunikation sofort nutzen.
Übergeben Sie uns Ihre Bekanntmachungen per E-Mail. Eine bequemere Übertragungsmöglichkeit erfolgt über unsere Online-Anwendung EVO oder unsere Lösungen zur elektronischen Vergabe (eVergabe).
Bereit zum Abgeben des Angebots? Wie das im Detail funktioniert, erfahren Sie ab Minute 4:41 im Erklärvideo Angebotsbearbeitung.
Hier geht’s zur richtigen Stelle im Video.
Das erklären wir Ihnen ab Minute 2:04 im Video zur Angebotsbearbeitung. Zu Minute 2:04 des Erklärvideos.
Gegenfrage: Haben Sie unten unser Video zur Angebotsbearbeitung schon angesehen?
Bei Minute 0:46 geht’s genau darum! So kommen Sie in YouTube direkt zur gesuchten Antwort.
Bilder sagen mehr als tausend Worte: Bei Minute 3:59 im Erklärvideo „Angebotsbearbeitung“ gehen wir genau auf dieses spezielle Thema ein.
Hier gelangen Sie direkt zur richtigen Stelle im Video!
Dem Thema „Angebotsbearbeitung“ haben wir weiter unten ein eigenes Erklärvideo gewidmet. Vorhang auf!
Das verraten wir Ihnen gern in unserem Erklärvideo zum Thema „Nachrichten“, das Sie weiter unten auf dieser Seite finden.
Hier gelangen Sie direkt zum Video.
Dafür haben wir ein Erklärvideo rund um das Thema „Nachrichten“ für Sie vorbereitet.
Hier geht’s direkt zu unseren Erklärvideos.
Mit der Tastenkombination [Umschalttaste]+[Strg]+[Alt]+[E] können Sie innerhalb des AI-Bietercockpits jederzeit einen Fehlerbericht erstellen.
Alternativ können Sie hierfür die Schaltfläche “Fehlerbericht” des “Info”-Menüs oben rechts im AI-Bietercockpit verwenden.
Die IT-Sicherheit ist sowohl für große als auch für kleine Unternehmen ein sehr wichtiges Thema. Um diese zu gewährleisten, potenzielle Risiken zu vermeiden und die eigenen Systeme zu schützen, werden im Unternehmenskontext diverse IT-Sicherheitsmaßnahmen verwendet. Leider können eben diese Vorkehrungen auch die reibungslose Funktion externer Software verhindern. So können beispielsweise Proxy-Server oder Firewall-Einstellungen die Kommunikation zwischen dem AI-Bietercockpit und der Plattform blockieren.
Bitte beachten Sie daher bei der Einrichtung des AI-Bietercockpits an Ihrem jeweiligen Rechner die Systemanforderungen und lassen diese ggf. von Ihrer internen IT oder von Ihrem IT- Dienstleistungsunternehmen prüfen.
Laut Information der AI AG wurden Anwendungen wie das AI Bietercockpit bis April 2019 mittels der sogenannten Java Web Start-Technologie bereitgestellt. Weil der Hersteller Oracle zu diesem Zeitpunkt den offiziellen und kostenfreien Support von Java 8 für Unternehmensnutzer einstellte und die neueren Oracle Java Versionen ohne Web Start-Technologie ausgestattet sind, hat die AI AG den Bereitstellungsvorgang geändert. Der seitens der AI AG entwickelte Weblauncher ist eine moderne Open-Source-Alternative zur Java Web Start Technologie. Ihr Plus: Dank des Weblauscher-Einsatzes bleibt die Nutzung des AI Bietercockpits für Sie kostenfrei!
Der AI Weblauncher ist ein speziell für die Client-Anwendungen aus dem Hause AI AG entwickeltes Programm, das Sie zum Start benötigen.
In diesem Fall also eine Starthilfe für das AI Bietercockpit. Schöner Nebeneffekt: Der AI Weblauncher sorgt für eine automatische Aktualisierung der Anwendung.
Zum AI Weblauncher Download geht’s hier lang.
Es gelten grundsätzliche Hard- und Softwareanforderungen. Diese sowie eine Auflistung der unterstützten Betriebssysteme finden Sie hier.
Wie stelle ich sicher, dass ich die aktuellste Version nutze?
Dank des Einsatzes des AI Weblaunchers aktualisiert sich das AI Bietercockpit automatisch. Sie arbeiten also stets mit der aktuellsten Version.
Ja, genauer: Sie benötigen eine sichere SSL-Verbindung zwischen dem AI Bietercockpit und der angebundenen Vergabeplattform. Außerdem muss die Anwendung wissen, wie Sie auf das Internet zugreifen – mittels einer direkten Verbindung oder via Proxy-Server, wie es in Firmennetzwerken üblich ist. Ihr Administrator kennt die Details.
Ganz unabhängig von den vielen Vorteilen, die eine papierlose Angebotsabgabe mit sich bringt, gilt Folgendes: Wenn der öffentliche Auftraggeber den Vergabemanager des Staatsanzeigers / den AI Vergabemanager zur elektronischen Erstellung und Veröffentlichung der Vergabeunterlagen nutzt, benötigen Sie auf der anderen Seite das AI Bietercockpit zum Finden, Erstellen und Bearbeiten von Angeboten.
Abgesehen vom kostenpflichtigen Rund-um-Service auf der Abonnement-Plattform Vergabe24 stellt unser Partner auch Oberflächen für den kostenfreien Download und unentgeltlichen Zugang bereit.
Hierfür können Vergabestellen ein eigenes Vergabe24 Kiosk-System auf ihrer Webseite integrieren. Dabei wird ebenfalls Vergabe24 als Vergabeplattform verwendet.
Die Ausschreibungen der jeweiligen Vergabestelle werden jedoch zusätzlich auf der eigenen Webseite eingebunden.
Bieterfirmen können Ausschreibungen also kostenfrei über die Vergabestellen-Webseite finden, herunterladen und teilnehmen.
Vergabestellen ohne eigene Integration eines V24 Kiosk-Systems können einen Direktlink für den Abruf ihrer öffentlichen Ausschreibungen zur Verfügung stellen. Diese Direktlinks werden unter anderem im Bekanntmachungstext der jeweiligen Ausschreibung veröffentlicht und führen zum direkten Download und unentgeltlichen Zugang im V24 Direkt-Kiosk.
Da Sie an einer beschränkten Ausschreibung nur teilnehmen können, wenn die Vergabestelle Sie dazu einlädt, heißt es erstmal: warten auf die Einladungsmail!
Sie haben eine E-Mail Aufforderung zur beschränkten Ausschreibung von Vergabe24 erhalten?
- Die Mail enthält einen Link zur Teilnahmeseite sowie Ihren Benutzernamen. Diese Daten erhalten Sie nur einmal, also bitte gut aufbewahren.
- Bei LogIn vergeben Sie ein Passwort („Passwort vergeben“). Sollten Sie Ihr Passwort später vergessen, so können Sie über die „Passwort vergessen“-Funktion auf der Teilnahmeseite ein neues generieren.
- Sobald Sie eingeloggt sind, können Sie die Vergabeunterlagen herunterladen oder über das Bietercockpit direkt am elektronischen Vergabeverfahren teilnehmen.
Die saloppe Antwort lautet: So, wie Sie auch an gute Aufträge kommen! Indem Sie sich und Ihr Unternehmen ins Gespräch bringen, persönlich Kontakt aufnehmen, Ihr Interesse bekunden, eine aussagekräftige Webseite als Referenz vorweisen können. Kurzum: Indem Sie den öffentlichen Auftraggeber von Ihren Leistungen überzeugen.
Wichtiger Zusatztipp: Präqualifizieren Sie für alle Leistungsbereiche, in denen Sie tätig sind. Infos dazu finden Sie unter Auftragsberatungsstellen.
Neben der direkten Veröffentlichung auf Vergabe24 bieten wir für Vergabestellen die Einrichtung eigener Vergabeplattformen an.
Diese Plattformen werden von uns betrieben und individuell für eine Vergabestelle oder einen Verbund aus mehreren Vergabestellen erstellt.
Dazu zählen:
- EVO
- Tender24
- Vergabeplattform Baden-Württemberg
- Vergabeplattform der Metropolregion Rhein-Neckar (Auftragsboerse.de / vergabe.vmstart.de)
- vergabe.saarland
Sämtliche Bekanntmachungen zu Ausschreibungen, die über diese Plattformen bereitgestellt werden, finden Sie selbstverständlich auch auf Vergabe24.
Planungsleistungen können entweder nach VOL/A, nach VOB/A oder als nach VgV vergeben werden.
- Nach VOL/A = Dienstleistungen, zum Beispiel die Planung von Marketingkampagnen
- Nach VOB/A = Planungen im Tiefbaubereich (Straßenbau, Brückenbau, etc.) oder Planungen ganzer Bauvorhaben über Generalunternehmen.
- Nach VgV: freiberufliche Leistungen von Architekten und Ingenieuren zur Bauplanung (die Leistungen der Architekten und Ingenieure sind recht breit gefächert). Beispiele: Objekt- und Projektplanung, Projektsteuerung, Tragwerksplanung, Planung der Ausführung oder auch die Bauüberwachung.
Die beschränkte Ausschreibung ist eine nationale Verfahrensart, bei der die öffentlichen Auftraggeber nur eine begrenzte Anzahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe auffordern. Der Auftragswert liegt unterhalb des EU-Schwellenwertes. Bei einer beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb prüft der öffentliche Auftraggeber außerdem im Vorfeld die Eignung aller interessierten Bewerber.
Wie Sie erfolgreich an einer eVergabe teilnehmen, haben wir in unserem Leitfaden in acht übersichtlichen Schritten für Sie zusammengefasst.
Leitfaden Teilnahme an einer eVergabe
Unsere Erstveröffentlichungsplattform ist Vergabe24. Auf dieser Abonnement-Plattform finden Sie Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber in Deutschland und europaweit. Via Volltextsuche können Sie nach passenden Ausschreibungen suchen oder sich per E-Mail benachrichtigen lassen. Vergabe24 bietet natürlich die Bestellung und das Herunterladen von Vergabeunterlagen an. Vielfach können Sie Angebote sogar direkt im Bietercockpit bearbeiten und abgeben.
Sie benötigen Vergabeberatung oder generell Unterstützung beim Thema Vergabe? Sie haben allgemeine Fragen zu unserem Angebot?
Wir freuen uns über Ihre Nachricht an vergabeberatung@staatsanzeiger.de oder auf den telefonischen Kontakt unter 0711. 666 01 211.
Das sind Ihre Ansprechpartner:
- Jonathan Birkner
Experte für Vergabeberatung beim Staatsanzeiger Baden-Württemberg - Peter Creutz
Partner der Kanzlei CREUTZ VON MALTZAHN | Rechtsanwälte in Freiburg
Peter Creutz, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Vergaberecht, ist Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Er begleitet Sie juristisch, zum Beispiel bei
- der Erstellung von Auftragsbekanntmachung, Vergabebedingungen und Vergabeunterlagen (ausgenommen der technischen Beschreibungen).
- der Anlage und Führung der Vergabeakte.
- der Beantwortung von Bieteranfragen und Rügen.
- der Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote.
- bei der Vorbereitung des Vergabevorschlags.
Auf Wunsch erhalten Sie auch Unterstützung bei der Gremienarbeit.
Die Vergabeverfahren werden im Rahmen unserer eVergabe-Lösung abgewickelt, die Ihnen bis zum Abschluss des Verfahrens bereitgestellt wird. Die Bedienung des Systems erfolgt in Absprache mit Ihnen und der beratenden Kanzlei durch die Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG.
Über das System werden:
- die Vergabeunterlagen erstellt.
- das Verfahren veröffentlicht.
- die Bieterkommunikation abgedeckt.
- die Angebotsöffnung abgewickelt.
- die Prüfung und Wertung durchgeführt.
- die Vergabeakte erstellt.
Freuen Sie sich auf folgende Leistungen:
- Darstellung des gesamten Verfahrensprozesses
- gemeinsame Erfassung aller zu berücksichtigenden Themen Ihrer Verfahren
- Koordination aller Verfahrensbeteiligten
- Unterstützung bei der Wahl der effektivsten Verfahrensgestaltung
Übrigens: Gern führen wir auch individuelle Vergaberecht-Schulungen bei Ihnen vor Ort durch.
Nein. Für Bieterbetriebe ist die Nutzung des AI VMweb-Portals (Registrierung, Auftragsrecherche, Download von Vergabeunterlagen und digitale Teilnahme) kostenfrei.
Darauf dürfen Sie sich verlassen. Auch wenn Sie die Software nicht auf Ihrem Rechner installieren, sondern direkt im Web nutzen können, ist die eVergabe Software rechtssicher.
Nein, die Vergabeunterlagen können nicht im System erstellt werden. Der AI VERGABEMANAGER webEdition ermöglicht lediglich den unkomplizierten und schnellen Upload von extern erstellten Vergabeunterlagen.
Die Intention des AI VERGABEMANAGER webEdition ist es, Ihre bereits vorhandenen Vergabeunterlagen zum Herunterladen anzubieten und Bekanntmachungstexte (Formulare für nationale und EU, eForms im System vorhanden) online zu veröffentlichen.
Der AI VERGABEMANAGER webEdition richtet sich an alle ausschreibenden Stellen bzw. öffentlichen Auftraggeber, die einen schnellen und kostengünstigen Einstieg in die eVergabe suchen.
Auch Ingenieur-, Architektur- und Planungsbüros, die im Auftrag öffentlicher Stellen ausschreiben, profitieren von dieser unkomplizierten, webbasierten Lösung.
Gut beraten sind außerdem gemeinnützige Organisationen, Kirchen, Vereine, Stadtwerke, Rechtsanwaltskanzleien, Verkehrsunternehmen, Kliniken, Universitäten, Hochschulen und selbst die Industrie, Bauträger oder Generalunternehmer.
Sofern Sie eine prozessunterstützende Vergabesoftware wünschen, legen wir Ihnen den AI VERGABEMANAGER ans Herz.
Bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte findet Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Es beruht auf der Umsetzung entsprechender Vorgaben in EU-Richtlinien beruht. Die Grundlagen des Vergaberechts oberhalb der Schwelle sind in enthalten.
Schwellenwerte sind bestimmte Auftragswerte, ab denen öffentliche Auftraggeber zur EU-weiten Ausschreibung verpflichtet sind. Sie werden alle zwei Jahre angepasst.
Die Unterschwellen-Vergabeverordnung regelt für den nationalen Bereich das einzuhaltende Verfahren bei der Vergabe von staatlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.
Die Vergabeordnung (VgV) regelt das einzuhaltende Verfahren bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, die dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegen. Außerdem regelt sie das einzuhaltende Verfahren bei der Ausrichtung von Wettbewerben durch öffentliche Auftraggeber.
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeordnung (VgV) und die drei nach Leistungsart unterschiedenen Vergabeordnungen: die VOL/A für (allgemeine) Leistungen, die VOL/B für Bauleistungen und die VOF für freiberufliche Leistungen. Außerdem ist das Vergaberecht stark beeinflusst durch EU-Recht, insbesondere die Richtlinien 2014/17/EG und 2014/18/EG.
Das hängt ab vom voraussichtlichen Gesamtauftragswert, den Schwellenwerten und dem konkreten Auftragsinhalt. Eine Ausschreibungspflicht besteht nicht bei so genannten Direktkäufen.
Die ersten zwei Ziffern des NUTS Code bezeichnen das Land. NUTS Codes Deutschland beginnen also grundsätzlich mit dem Ländercode „DE“. Dann folgt eine Ziffer bzw. eine variierende Kennzeichnung für das jeweilige Bundesland, im Falle Baden-Württembergs ist dies die Ziffer 1.
Im Anschluss sind die Ebenen 2 und 3 aufgeführt: NUTS Codes in Deutschland verweisen in der 2. Ebene auf 38 Regionen, wie Regierungsbezirke oder Stadtstaaten. Ebene 3 gibt Landkreise, Stadtkreise oder kreisfreie Städte an. Der NUTS Code für unseren Unternehmenssitz in Stuttgart lautet beispielsweise DE111, wobei die letzte Ziffer für den Stadtkreis steht.
NUTS Codes gliedern den EU-Wirtschaftsraum, um
- statistische Daten innerhalb der Europäischen Union erfassen zu können.
- regionale, sozioökonomischen Analysen erstellen zu können.
- förderungswürdige Regionen auf Datenbasis der NUTS 2 – Ebene bestimmen zu können. NUTS Codes helfen somit auch dabei, regionale EU-Politik zu gestalten.
Bei EU-Ausschreibungen helfen NUTS Codes dabei, einen örtlichen Bezug herzustellen bzw. das Wunschgebiet leichter eingrenzen zu können. Sie tragen somit zu Transparenz und Effizienz bei der Auftragssuche bei.
Gemäß der seit Januar 2018 gültigen NUTS-2016-Klassifikation gibt es drei Ebenen, die hierarchisch gegliedert sind:
- Ebene NUTS 1 umfasst 104 Gebietseinheiten der EU-Mitgliedstaaten mit einer Bevölkerungszahl zwischen 3 und 7 Millionen.
- In der Ebene NUTS 2 sind die Regionen der ersten Ebene erneut unterteilt in 281 Basisregionen mit einer Bevölkerungszahl von 800.000 bis 3 Millionen.
- Die NUTS 3 – Ebene umfasst 1.348 Regionen mit einer Bevölkerungszahl von 150.000 bis 800.000. Eine weitere Unterteilung innerhalb dieser Ebene betrifft lokale Verwaltungseinheiten, kurz: LAU (früher: NUTS 4 und 5 – Ebene).
Ja. Die Suchmaschine ist so konzipiert, dass Sie auch synonyme Begriffe verwenden können.
Falls Sie zum Beispiel den CPV Code Trockenbau ermitteln möchten, führt Sie die Suchmaschine nach Eingabe des Suchbegriffs „Trockenbau“ direkt zur spezifischen Ebene „Gipskartonarbeiten“ innerhalb der Klassifizierung „Bauarbeiten.“
Nach Eingabe eines (möglichst spezifischen) Suchbegriffs zeigt der Seitenbaum mögliche Codes an. Orientieren Sie sich an den unteren Ebenen der CPV Code Liste, um die Klassifizierung möglichst punktgenau zu ermitteln.
Sie können auch mehrere Begriffe eingeben:
- Bei Eingabe von mehreren Schlagworten findet diese Suchmaschine alle Treffer zu den Begriffen. Bei „Dämmarbeiten Gipskartonarbeiten“ zeigt die CPV Code Suche alle vorhandenen Einträge zum einen oder zum anderen Begriff an.
- Bei Eingabe von „Dämmarbeiten + Gipskartonarbeiten“ zeigt die Suchmaschine alle Treffer zu einen und zum anderen Begriff an.
- Bei Eingabe von „Dämmarbeiten -Gipskartonarbeiten“ zeigt die Suchmaschine nur Treffer für Wärme- oder Schalldämmarbeiten an.
Die Struktur der angezeigten CPV Code Liste ist hierarchisch aufgebaut – vom allgemeinen Auftragsgegenstand auf der oberen Ebene hin zu immer spezifischeren Bezeichnungen. Allgemein gilt: Je tiefer die Ebene, desto aussagekräftiger sind die Codes.
CPV steht für (englisch) Common Procurement Vocabulary, also für ein „gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge“. Damit bezeichnen diese Codes den Auftragsgegenstand einer Vergabe. Die EU-weit definierte Liste umfasst knapp 9.500 Einträge.