Die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) regelt die Pflicht der öffentlichen Auftraggeber zur Datenübermittlung an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) regelt die Pflicht der öffentlichen Auftraggeber zur Datenübermittlung an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.