Die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) regelt die Pflicht der öffentlichen Auftraggeber zur Datenübermittlung an das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum Empfang und zur Verarbeitung der Daten beauftragte Statistische Bundesamt.
Die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) regelt die Pflicht der öffentlichen Auftraggeber zur Datenübermittlung an das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum Empfang und zur Verarbeitung der Daten beauftragte Statistische Bundesamt.