Die Stoffpreisgleitklausel wird unter bestimmten Voraussetzungen für Leistungen verwendet, die i.d.R. über eine längere Vertragslaufzeit erbracht werden sollen. Sie ermöglicht, dass die Preise – insbesondere bei stark schwankenden Marktpreisen einzelner Leistungspositionen – entsprechend angepasst werden können. Auf diesem Weg wird den Bietern eine Angebotskalkulation ohne unverhältnismäßig hohe Wagniszuschläge ermöglicht.