Im Vergaberecht wird zwischen dem Primärrechtsschutz (Nachprüfungsverfahren) und dem Sekundärrechtsschutz (Schadensersatz) differenziert. Der vergaberechtliche Primärrechtsschutz hat durch die europäischen Vergaberichtlinien in Form des Nachprüfungsverfahrens Eingang in das deutsche Recht gefunden. Er ist mittlerweile jedoch auch im nationalen Vergaberecht anerkannt, ohne dass hierfür allerdings eine besondere Verfahrensform bestünde.