Der Primärrechtsschutz stellt bei Ausschreibungen oberhalb der EU-Schwellenwerte der Nachprüfungsantrag und unterhalb der EU-Schwellenwerte eine einstweilige Verfügung des zuständigen Landgerichts dar. Er ist darauf ausgerichtet, Vergaberechtsverstöße vor Vertragsschluss festzustellen und ggf. zu beseitigen. Daneben besteht der sog. „Sekundärrechtsschutz“, der auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bezogen ist.