Eine Preisanfrage ist eine Recherchemethode eines öffentlichen Aufraggebers im Vorfeld zur Vorbereitung eines Vergabeverfahrens. Grundsätzlich sind Ausschreibungen mit dem ausschließlichen Ziel, eine Markterkundung durchzuführen, vergaberechtlich verboten (§ 28 Abs. 2 VgV).