Als Parallelausschreibung bezeichnet man ein Vorgehen, bei dem der öffentliche Auftraggeber die zu beschaffende Leistung in verschiedenen Vergaben in unterschiedlicher Ausgestaltung ausschreibt, am Ende aber nur eine der Alternativen bezuschlagt. Ob und in welcher konkreten Ausgestaltung Parallelausschreibungen zulässig sind, ist vergaberechtlich umstritten, insbesondere im Hinblick auf das Verbot von Ausschreibungen zum Zwecke der Markterkundung.