Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP, aus dem englischen stammend auch Public-Private-Partnership oder „PPP“ genannt) ist eine vertraglich geregelte langfristige Zusammenarbeit zwischen einem Öffentlichen Auftraggeber und einem Unternehmen aus der Privatwirtschaft. Unter dem Sammelbegriff „ÖPP“ werden sehr unterschiedliche Ausprägungen verstanden. ÖPPs können insbesondere unter dem Lebenszyklusgedanken eine sinnvolle Beschaffungsvariante sein. Denkbar sind rein schuldrechtliche Formen sowie solche, bei denen öffentlicher Auftraggeber und Privater ein gemeinsames Unternehmen gründen. ÖPPs sind abzugrenzen von Privatisierungen.
Meistens übernimmt das Unternehmen die Verantwortung zur effizienten Erstellung des Projekts und ist ganz oder teilweise für die Finanzierung des Projekts verantwortlich und achtet daher besonders auf die Wirtschaftlichkeit.