Im Nachunternehmerverzeichnis benennen die Bieter die Nachunternehmer, die im Zuschlagsfalle von ihnen unterbeauftragt würden. Das Verzeichnis ist – falls von der Vergabestelle gefordert – mit dem Angebot einzureichen.
- vgl. Nachunternehmer
Im Nachunternehmerverzeichnis benennen die Bieter die Nachunternehmer, die im Zuschlagsfalle von ihnen unterbeauftragt würden. Das Verzeichnis ist – falls von der Vergabestelle gefordert – mit dem Angebot einzureichen.
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