Das sogenannte „Kaskadenprinzip“ bezieht sich auf die Hierarchie der Rechtsquellen (GWB – VgV/SektVO/KonzVgV – VOB/A) im deutschen Vergaberecht für Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte.

Vor der jüngsten Vergaberechtsreform im Jahr 2016 verwies die VgV ihrerseits auf die Vergabe- und Vertragsordnungen VOB/A und VOL/A sowie auf die VOF und verlieh diesen damit rechtliche Verbindlichkeit. Nunmehr sind die VOL/A und VOF entfallen und in der VgV aufgegangen. Im Bereich der Vergabe von Bauleistungen verweist die VgV demgegenüber weiter auf die VOB/A.