Kartenlesegeräte sind elektronische Mittel im Sinne des Vergaberechts.

Sie zählen zu den elektronischen Geräten, die in Vergabeverfahren eingesetzt werden können, wie etwa Computer, Router, Scanner sowie Signaturkarten oder auch Speichermedien (z.B. Festplatten, USB-Sticks oder SD-Karten).

§§ 10-12 VgV regeln die Anforderungen an elektronische Mittel im Rahmen eines Vergabeverfahrens näher.