Die elektronische Auftragsvergabe oder eVergabe ist für die Vergabe im Oberschwellenbereich (europaweit) im GWB und VgV sowie VOB/A EU bzw. im Unterschwellenbereich (national) in der UVgO geregelt. Für die Beschaffung stehen öffentlichen Auftraggebern elektronischer Mittel zur Verfügung. Der Grundsatz der elektronischen Kommunikation gilt für das gesamte Vergabeverfahren.
Die eVergabe umfasst die elektronische Auftragsbekanntmachung, die kostenfreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen, die elektronische Angebotsabgabe und die gesamte Kommunikation bis hin zur Zuschlagserteilung.