Hierbei handelt es sich um ein zeitlich befristetes, ausschließlich elektronisches Verfahren zur Beschaffung marktüblicher Leistungen, bei denen die allgemein auf dem Markt verfügbaren Merkmale den Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers genügen, vgl. § 120 Abs. 1 GWB. Dabei wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von unverbindlichen Erklärungen zur Leistungserbringung aufgefordert. Das System eignet sich insbesondere zum Bezug von Massenverbrauchsgütern in großen Mengen.