Die sog. De-minimis-Regel beschreibt eine Ausnahmeregel. Diese besagt, dass von der Anwendung gesetzlicher Regelungen abgewichen werden kann, wenn der betroffene Sachverhalt nur geringfügig von dem in der gesetzlichen Regelung beschriebenen Sachverhalt abweicht und damit unbedeutend ist. Die Regelung wird vor allem im Bereich der Beihilfen angewandt.