In den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) werden die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien für die Erbringung des öffentlichen Auftrages festgelegt. Anders als die Bewerbungsbedingungen, die die Bedingungen des Vergabeverfahrens bis zur Zuschlagserteilung festlegen, regeln die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ab der Zuschlagserteilung.