13.05.2025, Deutschland

Baubereich mit höheren Wertgrenzen – befristet bis Jahresende

Befristet bis zum 31. Dezember 2025 gelten höhere Wertgrenzen im Baubereich bei freihändigen Vergabeverfahren und Direktaufträgen. Zugrunde liegt eine Änderung der VOB/A, Teil 1.

Per Erlass hat das Bundesbauministerium auf einen Beschluss des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses (DVA) hingewiesen und das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung sowie die Länderebene über befristet erhöhte Wertgrenzen informiert. Die Änderungen betreffen §3a der Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A).

Demnach können Bauleistungen bis zu einem geschätzten Auftragswert von 25.000 Euro freihändig vergeben werden. Direktaufträge sind bis 15.000 Euro möglich. Diese Änderungen gelten bis zum 31. Dezember 2025. Unberührt bleiben die vergaberechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, des Wettbewerbs, der Transparenz und der Gleichbehandlung. Auch die Dokumentationspflichten haben sich nicht geändert.

Der Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen, der diese Änderungen beschlossen hat, ist unter anderem dafür zuständig, Grundsätze für die fachgerechte Vergabe zu erarbeiten und weiterzuentwickeln. Er setzt sich zusammen aus allen wichtigen öffentlichen Auftraggebern für Bauleistungen auf der Bundes- und Landesebene. Hinzu kommen die kommunalen Spitzenverbände, weitere öffentliche Auftraggeber und Vertreter aus Wirtschaft und Technik.

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