30.07.2024, Deutschland

Wettbewerbsregister mit rund 1.000 Abfragen pro Arbeitstag

Zu den Aufgaben des Bundeskartellamtes gehört es, das Wettbewerbsregister zu verwalten. Mit seinem Jahresbericht hat es dazu Zahlen und grobe Daten zu den Nachprüfungsverfahren 2023 vorgelegt.

Im sogenannten Wettbewerbsregister sind seit gut zwei Jahren Unternehmen vermerkt, die Wirtschaftsdelikte begangen haben – etwa Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, Bestechung oder Steuerhinterziehung. Die Datenbank soll einen Beitrag zu einem transparenten und fairen wettbewerblichen Umfeld leisten und Wirtschaftskriminalität verringern. Sie hat, wie der Jahresbericht 2023/24 des Bundeskartellamtes ausweist, im Schnitt rund 900 bis 1.100 Abfragen pro Arbeitstag.

150 meldende Behörden

Die Abfragen, so der Bericht weiter, umfassten eine große Bandbreite an Waren und Dienstleistungen. Es habe 2023 insgesamt rund 11.400 Eintragungen gegeben. Etwa 150 Behörden – beispielsweise Staatsanwaltschaften, Zoll, Finanzämter oder Kartellbehörden – sind verpflichtet, relevante Rechtsverstöße mitzuteilen. 6.700 Auftraggeber hätten Informationen abgefragt.

Ein kurzer Abschnitt widmet sich auch den Vergabekammern des Bundes. 2023 wurden 105 Anträge auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gestellt. Von 35 Entscheidungen gingen 21 zugunsten der öffentlichen Auftraggeber und 14 zugunsten der Antragsteller aus. 40 Verfahren wurden ohne Sachentscheidung zurückgenommen, 28 erledigten sich anderweitig. Nicht alle Verfahren konnten zu Ende gebracht werden.

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