29.11.2023, Rheinland-Pfalz, Deutschland

Erleichterte Vergaben in Rheinland-Pfalz weiter möglich

Rheinland-Pfalz hat die Vergabeerleichterungen, die aufgrund des hohen Flüchtlingsaufkommens und des russischen Angriffskriegs in der Ukraine erlassen wurden, weiter verlängert.

Bei zwei großen Sachgebieten gelten in Rheinland-Pfalz bis zum 31. Dezember 2024 weiterhin vereinfachte Vergabebestimmungen. Darauf weist das Wirtschaftsministerium in einem Rundschreiben hin. Die Erleichterungen sind anwendbar bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und bei Beschaffungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine. Bei letzterem geht es etwa um Beschaffungen, die für die Sicherheit und den Katastrophenschutz getätigt werden müssen.

Das Ministerium empfiehlt im Zuge der Dringlichkeit bestimmter Beschaffungen die Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb nach § 8 Abs, 4 Nr. 9 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und weist auf angehobene Wertgrenzen bei nichtöffentlichen Verfahren hin. So dürfen zum Beispiel bei Bauleistungen bis zu einem geschätzten Auftragswert von 100.000 Euro (statt 40.000 Euro) freihändige Vergaben beziehungsweise Verhandlungsvergaben angewandt werden. Das gilt auch für Liefer- und Dienstleistungen.

Vergabegrundsätze weiterhin beachten

Bei aller Dringlichkeit mahnt das Ministerium zu Sorgfalt: Die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz, der Gleichbehandlung, der Verhältnismäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit müssten eingehalten werden. Die gewählten Vergabeverfahren müssten zudem ordentlich dokumentiert werden.

QUELLE

Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz

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