Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) regelt die Vergabe von Bauleistungen sowie die Auftragsausführung. Sie findet sowohl oberhalb als auch unterhalb der Schwellenwerte Anwendung. Sie ist in drei Teile gegliedert: Die Bestimmungen zur Vergabe (Teil A), die Bestimmungen zur Ausführung (Teil B) und die technischen Vertragsbedingungen (Teil C).
• vgl. Vergabeverordnung