Ein unterschwelliger Auftragswert liegt vor, wenn der Auftragswert den für die jeweilige Leistung relevanten EU-Schwellenwert nicht erreicht. Folge ist die Anwendung des nationalen (Unterschwellen-)Vergaberechts.
Ein unterschwelliger Auftragswert liegt vor, wenn der Auftragswert den für die jeweilige Leistung relevanten EU-Schwellenwert nicht erreicht. Folge ist die Anwendung des nationalen (Unterschwellen-)Vergaberechts.