Eine Teilaufhebung liegt vor, wenn ein Vergabeverfahren nur teilweise aufgehoben wird. Denkbar ist dies bei Verfahren, die aus mehreren Losen bestehen.
Eine Teilaufhebung liegt vor, wenn ein Vergabeverfahren nur teilweise aufgehoben wird. Denkbar ist dies bei Verfahren, die aus mehreren Losen bestehen.