Im Nachunternehmerverzeichnis benennen die Bieter die Nachunternehmer, die im Zuschlagsfalle von ihnen unterbeauftragt würden. Das Verzeichnis ist – falls von der Vergabestelle gefordert – mit dem Angebot einzureichen.
- vgl. Nachunternehmer
Im Nachunternehmerverzeichnis benennen die Bieter die Nachunternehmer, die im Zuschlagsfalle von ihnen unterbeauftragt würden. Das Verzeichnis ist – falls von der Vergabestelle gefordert – mit dem Angebot einzureichen.