Bundestag sagt Ja zum Vergabebeschleunigungsgesetz
In der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung hat der Bundestag jetzt das Vergabebeschleunigungsgesetz beschlossen. Es sieht eine Anhebung der Wertgrenze für Direktaufträge auf 50.000 Euro vor.
Die Ampel-Regierung hatte bereits vor, mit einem Vergabetransformationsgesetz die Vergabe von öffentlichen Aufträgen einfacher und schneller zu machen. Das Vorhaben konnte jedoch nicht mehr vor dem Koalitionsbruch beschlossen werden. Nun setzt Schwarz-Rot gleiche Ziele in einem Vergabebeschleunigungsgesetz um. Der Bundestag stimmte dem Vorhaben am vergangenen Donnerstag zu.
Wertgrenze hoch, Nachweispflichten runter
Das „Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ legt die Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro fest. Bisher waren es 1.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungen (vorübergehend auf 15.000 Euro angehoben) beziehungsweise 3.000 Euro am Bau. Damit können künftig geschätzt 125.000 Aufträge ohne formelles Vergabeverfahren erteilt werden. Auch sollen weniger Nachweis- und Dokumentationspflichten die Verfahren schneller machen.
Die Änderungen im Wirtschaftsausschuss bezogen sich maßgeblich auf Maßnahmen zur Förderung des Mittelstands. Zum Beispiel sollen Auftraggeber „im Fall einer Gesamtvergabe Auftragnehmer verpflichten können, bei der Erteilung von Unteraufträgen die Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen besonders zu berücksichtigen“, heißt es auf der Seite des Bundestags.
Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Am 1. Juli könnte es dann in Kraft treten.
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